ARF - Klimafitte Ortskerne - Flächenrecycling
Förderung von Entwicklungskonzepten, Untersuchungen und Vorplanungen für ungenutzte oder nicht standortgerechte Flächen im Ortskern Wien. Laufende Antragstellung bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderungsziel ist die Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im bebauten Ortsgebiet, um den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und eine Verbesserung des Umweltzustandes zu bewirken.
Förderfähige Ausgaben
- Erstellung von Entwicklungskonzepten
- Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
- Vorplanung standortbedingter Mehraufwand
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen des Förderungsnehmers oder verbundener Unternehmen
- Kosten für Bewirtung und Unterhaltung
- Konzepte auf Grund gesetzlicher Raumplanungsvorgaben
- Versicherungsprämien, Gerichts- und Notargebühren
- Verwaltungsabgaben, Gebühren und Steuern
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Flächen/Objekte im geschlossen bebauten Ortsgebiet
- Flächen/Objekte aktuell nicht oder nicht dem Standortpotenzial entsprechend genutzt
- Antragstellung vor Beauftragung geförderter Maßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Zielsetzung
- Auflistung der betroffenen Grundstücke
- Lageplan im Ortsgebiet
- Fotos der aktuellen Situation
- Kostenschätzung mit Finanzierungsplan
- Nachweis der Zustimmung/Information der Gemeinde bzw. Eigentümer
Beschreibung
Mit dieser Förderung werden umfassende Entwicklungskonzepte, Untergrund- und Bausubstanzuntersuchungen sowie standortbedingte Vorplanungen für bislang ungenutzte oder nicht dem Potenzial entsprechende Flächen im bebauten Ortsgebiet von Wien unterstützt. Das Hauptziel liegt darin, den Flächenverbrauch an den Rändern zu verringern und durch Reaktivierung zentraler Bereiche den Umweltzustand sowie die Klimaresilienz zu verbessern. Antragsteller:innen können Gemeinden oder Gemeindeverbände sein, ebenso Grundeigentümer:innen und natürliche oder juristische Personen (mit Zustimmung der Eigentümer:innen). Wesentliche Voraussetzungen sind, dass sich die Flächen im geschlossen bebauten Ortskern befinden, aktuell nicht genutzt oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial eingesetzt sind und der Antrag vor Beauftragung der Maßnahmen eingereicht wird.
Gefördert werden bis zu 75 % der förderfähigen Kosten für Entwicklungskonzepte (max. 60.000 €) und Untersuchungen (max. 50.000 %) sowie 50 % für Vorplanungen standortbedingter Mehraufwände (max. 15.000 €). Als förderfähig gelten Leistungen externer Expert:innen für Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Bedarfserhebungen, Kostenschätzungen, Konzepte zu Energieeffizienz und Klimaschutz sowie die Vorbereitung von geotechnischen oder emissionsmindernden Maßnahmen. Nicht anrechenbar sind Eigenleistungen, Bewirtungs- und Unterhaltungskosten, gesetzlich vorgegebene Raumplanungskonzepte, Versicherungsprämien, Gebühren und Steuern. Zur Antragstellung werden eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Lagepläne, Fotos der Ist-Situation, eine Kostenschätzung mit Finanzierungsplan sowie der Nachweis über Information oder Zustimmung der Gemeinde bzw. Eigentümer:innen benötigt. Die Antragstellung ist laufend bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich und bietet einen attraktiven Beitrag zur Belebung und Klimatisierung städtischer Ortskerne.