Assistenzhundeförderung – Kynos Stiftung "Hunde helfen Menschen"
Gefördert wird die begleitete Selbstausbildung von Assistenzhunden gemäß Assistenzhundeverordnung (AHundV) sowie in begründeten Einzelfällen auch die Ausbildung von Schulhunden. Pro Förderantrag sind Einzelbeträge bis zu 1.500 € möglich; Welpenanschaffung wird nicht gefördert. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der begleiteten Selbstausbildung von Assistenzhunden gemäß Assistenzhundeverordnung (§ 7 AHundV) und in Einzelfällen die Ausbildung von Schulhunden, um die Teilhabe und Selbstständigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungskosten der Assistenz- oder Schulhunde
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Welpen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hund muss bereits vorhanden und seine Eignung zur Ausbildung als Assistenzhund schriftlich bestätigt sein
- Schriftliche Befürwortung eines Assistenzhundes durch behandelnden Arzt, Psychologen oder sozialen Dienst
- Kostenvoranschlag der Ausbildungsstätte für die Ausbildung
- Nachweis der Qualifikation der Ausbildungsstätte gemäß Assistenzhundeverordnung
- Diagnoseunterlagen der Beeinträchtigung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- schriftliche Befürwortung eines Assistenzhundes durch Arzt/Psychologen/sozialen Dienst
- Kostenvoranschlag der Ausbildungsstätte
- Nachweis der Qualifikation der Ausbildungsstätte
- Diagnoseunterlagen der Beeinträchtigung
Bewertungskriterien
- Verfügbarkeit der Fördermittel
- Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Unterlagen
- Ärztliche Befürwortung des Assistenzhundes
Beschreibung
Die Kynos Stiftung „Hunde helfen Menschen“ unterstützt bundesweit Privatpersonen bei der begleiteten Selbstausbildung von Assistenzhunden gemäß § 7 der Assistenzhundeverordnung (AHundV) und in Einzelfällen ebenfalls bei der Ausbildung von Schulhunden. Förderbeträge bis zu 1.500 € pro Antrag decken die Ausbildungskosten ab, wobei die Anschaffung von Welpen ausgeschlossen ist. Ziel der Maßnahme ist es, die Selbstständigkeit und Teilhabe von Menschen mit körperlichen, psychischen oder sozialen Beeinträchtigungen nachhaltig zu stärken. Förderentscheidungen erfolgen fortlaufend unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel sowie der Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Unterlagen.
Förderberechtigt sind Personen, die bereits einen geeigneten Hund besitzen und dessen Eignung zur Assistenzhundausbildung durch eine qualifizierte Ausbildungsstätte schriftlich bestätigt haben. Zusätzlich ist eine Befürwortung durch behandelnde Ärzt:innen, Psycholog:innen oder soziale Dienste notwendig. Ein Kostenvoranschlag der Ausbildungsstätte sowie Nachweise über deren Qualifikation gemäß AHundV und Unterlagen zur Diagnose der Beeinträchtigung runden die Einreichung ab. Das Verfahren ist kontinuierlich geöffnet, sodass Anträge jederzeit gestellt werden können. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen folgt eine formale Eingangsbestätigung, gegebenenfalls ergänzt um Rückfragen; die finale Entscheidung trifft der Stiftungsvorstand in quartalsweisen Sitzungen. Durch diese Förderung leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und zum Tierwohl, indem sie gezielt die partnerschaftliche Ausbildung von Assistenz- und in Ausnahmefällen Schulhunden ermöglicht.
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