Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gem. § 12 K-ChG
Assistenzleistungen für psychisch erkrankte Menschen in Kärnten zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens. Antragstellung direkt über Vertragspartner, gültig ab 01.01.2023 unbefristet.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch die Assistenzleistungen im Sinne des § 12 K-ChG wird Menschen mit psychischen Erkrankungen die erforderliche Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft gewährt. Gefördert werden persönliche Assistenzstunden etwa zur Alltagsbewältigung, eigenständigen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für Einzel- oder Gruppenassistenzleistungen (persönliche Assistenz)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Kärnten oder tatsächlicher Aufenthalt in Kärnten oder für obdachlose Personen Vorlage einer Hauptwohnsitzbestätigung gem. § 19a Meldegesetz
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Asylberechtigung oder dauerhaft niedergelassene Fremde mit mindestens 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich
- Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen gem. § 5 K-ChG
- Psychische Erkrankung (§ 12 K-ChG)
Beschreibung
Im Rahmen des § 12 K-ChG stellt das Land Kärnten fortlaufend Zuschüsse für gemeinnützige Organisationen bereit, die Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen anbieten. Ziel dieser Förderung ist es, Betroffene in selbständiger Wohnform mittels persönlicher Assistenzstunden bei der Alltagsbewältigung, eigenständigen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen. Die Mittel können seit dem 01.01.2023 unbefristet beantragt werden und stehen im Themenfeld Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales zur Verfügung. Als förderberechtigt gelten ausschließlich Organisationen mit fachlicher Expertise im Bereich psychischer Gesundheit, die in Kärnten ansässig sind und einen Vertrag mit dem Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 – Gesundheit und Pflege, abgeschlossen haben.
Die Förderung richtet sich an Menschen mit psychischer Erkrankung, die ihren Hauptwohnsitz oder Aufenthaltsort in Kärnten nachweisen (bzw. bei Wohnungslosigkeit eine Meldegesetz-Bestätigung gemäß § 19a vorlegen) und die persönlichen Voraussetzungen nach § 5 K-ChG erfüllen. Österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigung oder ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren sind Voraussetzung. Gefördert werden Kosten für Einzel- oder Gruppenassistenzleistungen, die über das vorhandene Stundenkontingent der Vertragspartner erbracht werden. Anträge werden direkt bei den ausgewählten Vertragspartner:innen gestellt. Durch diese Unterstützung wird Menschen mit psychischen Erkrankungen eine nachhaltige Stärkung ihrer Selbstbestimmung ermöglicht und ihre Integration in das gesellschaftliche Leben gefördert.
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