Assistenzleistungsfonds
Förderfonds des Landes Niedersachsen zur Unterstützung assistenzbedürftiger Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten in leitender Funktion oder in Gremien.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds dient dazu, Menschen mit Behinderungen, die aus behinderungsbedingten Gründen regelmäßig Assistenzleistungen benötigen, bei der Finanzierung dieser Leistungen zu unterstützen und so ihre aktive Teilhabe und Mitwirkung in Ehrenamt und Gremien ohne Diskriminierung zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Assistenzleistungen (z. B. Gebärdensprach- und Lormendolmetscher, Übertragungsanlagen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewöhnlicher Aufenthalt im Land Niedersachsen
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, H, Gl oder TBl
- Unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeit in leitender Funktion oder in Gremien
- Nachweis der benötigten Assistenzleistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Rechnungen für Assistenzleistungen
Bewertungskriterien
- Ermessensentscheidung der Bewilligungsbehörde
- Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Beschreibung
Der Assistenzleistungsfonds des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung fördert assistenzbedürftige Menschen mit Schwerbehinderung in Niedersachsen, die sich ehrenamtlich in leitender Funktion oder in Gremien engagieren. Ziel ist es, Barrieren abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen. Der Fonds gewährt Zuschüsse von bis zu 2 750 € pro Kalenderjahr zur Deckung behinderungsbedingter Assistenzleistungen, beispielsweise für Gebärdensprach-, Lormen- und Schriftdolmetscher:innen oder Übertragungsanlagen. Durch die freiwillige Billigkeitsleistung werden die zusätzlichen Aufwendungen ausgeglichen, die bei der Ausübung eines Ehrenamts im Vergleich zu nichtbehinderten Engagierten entstehen.
Gefördert werden Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Niedersachsen, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B, Bl, H, Gl oder TBl tragen und ihre ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich oder gegen Aufwandsentschädigung ausüben. Voraussetzung ist der Nachweis der regelmäßig benötigten Assistenzleistungen sowie der ehrenamtlichen Funktion in einem eingetragenen Verein, einer politischen Partei oder einem öffentlichen Gremium (Rat, Kreistag, Landtag, kommunale Beiräte). Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden, rückwirkend bis zu zwölf Monate. Für jedes Kalenderjahr ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Erforderliche Unterlagen sind das Antragsformular, der Schwerbehindertenausweis, der Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit und Rechnungen für Assistenzleistungen. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidung im pflichtgemäßen Ermessensrahmen unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel.
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