Zuschuss

Assistierte Reproduktion

Finanzielle Unterstützung für reproduktionsmedizinische Behandlungen (IVF/ICSI) in Thüringen. Zuschüsse für 1. bis 4. Behandlungszyklus bis zu 50 % des Eigenanteils. Antrag vor Behandlungsbeginn bei der Thüringer Stiftung HandinHand.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen
Fördersumme: Bis zu 1 800 € pro Behandlungszyklus
Förderquote: 25% - 50%

Förderziel

Unterstützung von Personen und Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch durch finanzielle Zuschüsse zu reproduktionsmedizinischen Behandlungen (In-Vitro-Fertilisation und intrazytoplasmatische Spermieninjektion) in Thüringen.

Förderfähige Ausgaben

  • Eigenanteil der Behandlungskosten für IVF und ICSI

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Sach- und Verwaltungskosten
  • Leistungen außerhalb des Katalogs gesetzlicher Krankenkassen (Privatrezepte, Zuzahlungen/Rezeptgebühren)
  • Kryokonservierung
  • Kryolagerung
  • Kryotransfer
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Thüringen
  • Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Thüringen oder angrenzenden Bundesländern
  • Frau vollendetes 25. Lebensjahr, nicht älter als 42 Jahre; Mann nicht älter als 50 Jahre
  • Behandlung (erstes Rezept) noch nicht eingelöst
  • Zuwendung für 1. bis 4. Behandlungszyklus

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (je nach Partnerschaftsform)
  2. Aktueller Kosten- und Behandlungsplan bzw. Kostenvoranschlag
  3. Gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)
  4. Eheurkunde oder Nachweis der Partnerschaft
  5. Beratungsbestätigung eines Arztes, der die Behandlung nicht durchführt
  6. Schreiben der Krankenkasse/Beihilfestelle zur Kostenübernahme

Beschreibung

Die Fördermaßnahme zur Assistierten Reproduktion in Thüringen gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse für In-Vitro-Fertilisation (IVF) und intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Teilnehmende erhalten im 1. bis 4. Behandlungszyklus eine Landesförderung von 25 % bis maximal 50 % des verbleibenden Eigenanteils. Die maximale Fördersumme beträgt pro Zyklus bis zu 1 800 €. Voraussetzung ist, dass die reproduktionsmedizinische Behandlung in Thüringen oder in einem angrenzenden Bundesland durchgeführt wird und vor dem Einlösen des ersten Rezeptes noch nicht begonnen wurde. Anträge auf Gewährung des Zuschusses werden laufend bei der Thüringer Stiftung HandinHand gestellt und müssen jeweils vor Behandlungsbeginn eingereicht werden.

Gefördert werden heterosexuelle, gleichgeschlechtliche weibliche oder diverse Paare sowie Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Hauptwohnsitz in Thüringen. Die Altersgrenzen liegen bei mindestens 25 und höchstens 42 Jahren für die Frau bzw. höchstens 50 Jahren für den Mann. Berücksichtigung finden ausschließlich Kosten, die laut Behandlungs- und Kostenplan als Eigenanteil für IVF/ICSI anfallen; Sach- und Verwaltungskosten sowie spezielle Zusatzleistungen (z. B. Kryokonservierung, Assisted Hatching oder Blastozystenkultur) sind ausgeschlossen. Zur Antragstellung sind u. a. das ausgefüllte Antragsformular, ein aktueller Kosten- und Behandlungsplan, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung, Nachweis der Partnerschaftsform, eine Beratungsbestätigung durch eine unabhängige Ärzt:in sowie die Bescheinigung der Krankenkasse über die Kostenübernahme vorzulegen. Nach positiver Prüfung folgt eine Förderzusage inklusive Auszahlungsantrag.

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