Assistierte Reproduktion
Zuschuss für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch in Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung von IVF- und ICSI-Behandlungen (1. bis 4. Zyklus).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei Maßnahmen der assistierten Reproduktion durch finanzielle Zuschüsse zu In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI).
Förderfähige Ausgaben
- Eigenanteil der Behandlungskosten für IVF/ICSI
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Behandlung muss von der Krankenkassenleistung (§ 27a SGB V) umfasst sein
- Dauerhaft angelegte nichteheliche Lebensgemeinschaft (ärztliche Einschätzung erforderlich)
- Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ärztliche Einschätzung zur Dauerhaftigkeit der Lebensgemeinschaft
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in NRW
- Nachweis der durchgeführten Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in NRW
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Paare mit unerfülltem Kinderwunsch durch finanzielle Zuschüsse zu Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Ziel der Initiative ist es, die Belastung durch Eigenanteile bei In-Vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) zu mindern und damit die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung zu erhöhen. Antragsberechtigt sind Ehepaare sowie heterosexuelle Partnerschaften in dauerhaft angelegter nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Gefördert wird der Eigenanteil der Behandlungskosten, sofern die Leistungen gemäß § 27a SGB V von der Krankenkasse übernommen werden und die Behandlung in einer regionalen Reproduktionseinrichtung durchgeführt wird.
Der Zuschuss deckt 25 % bis 50 % des Eigenanteils für bis zu vier Behandlungszyklen ab. Für Ehepaare beträgt der Zuschuss in allen vier Zyklen bis zu 50 % der Kosten, unverheiratete Partnerschaften erhalten für die ersten drei Zyklen 25 % und im vierten Zyklus 50 %. Maximal sind bis zu 800 € pro IVF-Zyklus und 900 € pro ICSI-Zyklus im ersten bis dritten Durchgang sowie 1.600 € (IVF) bzw. 1.800 € (ICSI) im vierten Zyklus möglich. Nichteheliche Paare können im ersten bis dritten Zyklus eine zusätzliche Pauschale von 30 % der Höchstbeträge in Anspruch nehmen. Anträge sind fortlaufend vor Behandlungsbeginn bei der Bezirksregierung Münster einzureichen. Als Nachweise werden eine ärztliche Einschätzung zur Bestätigung der Lebensgemeinschaft, der Nachweis des Hauptwohnsitzes in NRW sowie der Behandlungsdurchführung in einer NRW-Einrichtung benötigt.
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