ATF - Anschlussbahn- und Terminalförderung
Förderprogramm des BMIMI für Unternehmen in Wien zur Errichtung, Erweiterung und Optimierung von Anschlussbahnen und Umschlagseinrichtungen. Einreichung ganzjährig möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung und Erweiterung von Anschlussbahnen, des Baus und Ausbaus von Umschlagseinrichtungen des intermodalen Verkehrs sowie von Bestandsinvestitionen zur Optimierung dieser Anlagen, um den Zugang zu Bahn und Binnenschiff zu verbessern und den Anteil des Schienengüterverkehrs in Österreich zu steigern.
Förderfähige Ausgaben
- Planungskosten
- Erdbauarbeiten
- Gleisbauarbeiten
- Umschlagsgeräte
- Signaltechnik
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reiner Grunderwerb
- Rechtsanwaltskosten
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
- Fahrzeuge ohne Gleis- oder Umschlagbezug
- Mobilien außerhalb des Umschlagbereichs
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Österreich
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert
- Realisierung ohne Bundesmittel nicht möglich
- Vertraglich garantierte Mindesttransportverpflichtung (Anschlussbahnen)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Aufkommensbestätigung des/der EVU
- Kostenangebote
- Aktivierungsbestätigung Wirtschaftsprüfer
Bewertungskriterien
- Transportverlagerungspotenzial
- Wirtschaftlichkeit
- Beitrag zum Klimaschutz
Beschreibung
Das Förderprogramm „ATF – Anschlussbahn- und Terminalförderung“ des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt Unternehmen mit Sitz in Wien bei Investitionen in Schienen- und intermodale Umschlaginfrastruktur. Gefördert werden der Neubau, die Erweiterung und Reaktivierung von Anschlussbahnen sowie der Bau, Ausbau und die Optimierung von Umschlagseinrichtungen des kombinierten Verkehrs (Schiene–Straße, Schiene–Wasser, Straße–Wasser). Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Genossenschaften, die ihre Konzepte durch Planungsnachweise, Verträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen und geprüfte Finanzierungsbestätigungen belegen. Grund- und Tiefbauarbeiten, Gleisbau, Signal- und Leittechnik, Fahrleitungsanlagen, Beleuchtung, Krane und Umschlagsgeräte zählen ebenso zu den förderfähigen Aufwendungen wie Planungskosten bis zu 5 % der Gesamtinvestition. Die Förderquote beträgt je nach Maßnahme 30 % bis 50 %, maximal bis zu 2,5 Mio. Euro pro Projekt; die Mindestsumme beträgt 10 000 Euro. Eine jährliche Mindesttransportverpflichtung über fünf Jahre oder eine vertraglich festgelegte Betriebspflicht von bis zu 11 Jahren sichert die nachhaltige Wirkung und verhindert Rückverlagerungen auf den Straßenverkehr.
Der Projektbeginn ist jederzeit möglich, da Einreichungen laufend angenommen werden. Anträge gelten ab dem Eingangstag als Stichtag für die Anerkennung förderfähiger Kosten. Eine vierwöchige Frist vor der nächsten Beiratssitzung gewährleistet eine umgehende Prüfung durch das BMK und die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG). Förderentscheidungen werden auf Basis von Wirtschaftlichkeitsgutachten, gesellschaftlichem Nutzen und Klimaschutzbeitrag getroffen. Nach positiver Förderzusage folgen Vertragsabschluss, Zwischenprüfung und Schlussabrechnung mit Vor-Ort-Kontrolle. Die Auszahlung erfolgt gestaffelt nach Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen. Anschließend sichert ein Monitoringzeitraum die Einhaltung der Auflagen. Damit leistet ATF einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Schienengüterverkehrs und zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen in Österreich.
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