Zuschuss

Audit familienfreundlichegemeinde

Das Land Kärnten fördert Gemeinden bei der Durchführung des Audit familienfreundlichegemeinde in Kärnten. Anträge können vom Beginn bis zum Abschluss des Auditierungsverfahrens gestellt werden.

Soziales Kinder und Jugendliche Beratung Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
14.04.2016
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: 1.200 €

Förderziel

Unterstützung von Gemeinden bei der Durchführung des Audit familienfreundlichegemeinde, um die Kinder- und Familienfreundlichkeit systematisch zu prüfen und weiterzuentwickeln und so die Attraktivität der Gemeinde als familienfreundlichen Standort zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Externe Begutachtungskosten für den Erst-Auditierungsprozess
  • Kosten der erstmaligen Re-Auditierung

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Subventionsantrag bei der Abteilung 13 des Amtes der Kärntner Landesregierung
  • Vorhaben muss einer familienpolitischen Maßnahme im öffentlichen Interesse dienen
  • Träger darf nicht in der Lage sein, das Projekt aus eigenen Mitteln zu finanzieren
  • Nachweis der Vollfinanzierung durch einen Finanzierungsplan erforderlich
  • Begutachtung durch eine unabhängige, externe Zertifizierungsstelle ist notwendig

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Subventionsantrag (Vordruck der Abteilung 13)
  2. Finanzierungsplan

Beschreibung

Mit dem Audit familienfreundlichegemeinde stellt das Land Kärnten ein zielgerichtetes Instrument bereit, mit dem Kommunen ihre Kinder- und Familienfreundlichkeit systematisch analysieren und weiterentwickeln können. Öffentliche Einrichtungen in Kärnten profitieren von einem klar strukturierten Auditierungsprozess, der extern durch unabhängige Zertifizierungsstellen begleitet wird. Durch die Umsetzung familienpolitischer Maßnahmen soll die Lebensqualität für Familien gestärkt und die Attraktivität der Gemeinden als familiengerechte Standorte langfristig gesichert werden. Anträge sind fortlaufend vom Beginn bis zum Abschluss des Auditierungsverfahrens möglich und richten sich explizit an Kommunalverwaltungen, die ihr Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien ausbauen möchten.

Gefördert werden im Rahmen dieser Regionalförderung die Kosten für die Erst-Auditierung sowie die erstmalige Re-Auditierung mit einem einmaligen Zuschuss von bis zu 1.200 €. Voraussetzung ist die Einreichung eines Subventionsantrags bei der Abteilung 13 des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie ein Nachweis der Vollfinanzierung durch einen detaillierten Finanzierungsplan. Zudem muss der Träger nachweisen, dass eine vollständige Eigenfinanzierung nicht möglich ist, und sich für eine Begutachtung durch eine unabhängige, externe Zertifizierungsstelle entscheiden. Förderfähige Ausgaben umfassen ausschließlich die Gebühren der Zertifizierungsstelle für das Erst-Audit und die Re-Auditierung. Mit diesem Zuschuss fördert das Land Kärnten gezielt jene Kommunen, die ihre familienpolitischen Strukturen nachhaltig stärken und den öffentlichen Mehrwert weiter ausbauen möchten.

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