Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Produktion, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit diesem Zuschuss die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen zur nachhaltigen Erzeugung, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff, einschließlich des Aufbaus von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger und der Durchführung von Umweltstudien.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionsmehrkosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben
Nicht förderfähige Ausgaben
- Infrastrukturkosten für Kuppelprodukte
- Kosten für Betankungsanlagen für Wasserstoff
- Erzeugung und Speicherung synthetischer Energieträger mit Liefer- oder Beimischverpflichtung
- Herstellung synthetischer Energieträger aus Nahrungsmittelpflanzen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- wirtschaftlich tätig
- Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Investitionen in Schleswig-Holstein durchführen
- Vorhaben darf erst nach Zustimmung der WTSH starten
- Strom aus erneuerbaren Energien nutzen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektskizze
- förmlicher Förderantrag
- Finanzierungsplan
- Erstattungsantrag
- Nachweise der Projektausgaben
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeit und Umweltschutz
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Beschreibung
Das Förderprogramm „Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft – Wasserstoffrichtlinie“ unterstützt Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen in Schleswig-Holstein bei der Entwicklung nachhaltiger Technologien zur Herstellung, Speicherung und Nutzung von grünem Wasserstoff. Mit diesem Zuschussangebot sollen innovative Ansätze in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Forschung, Innovation sowie Umwelt- und Naturschutz vorangetrieben werden. Das Land Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die Umstellung auf klimafreundliche Energieträger durch praxisnahe Anwendungen zu fördern und so einen bedeutsamen Beitrag zur Energie- und Verkehrswende zu leisten.
Die Förderung richtet sich an wirtschaftlich tätige Organisationen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in die nachhaltige Produktion von grünem Wasserstoff investieren. Dabei können Vorhaben zur Erzeugung und Speicherung von Wasserstoff, der Auf- und Ausbau von Anlagen zur Herstellung synthetischer Energieträger auf der Basis von grünem Wasserstoff sowie zur industriellen und chemischen Anwendung gefördert werden. Die Zuschüsse werden im Anteil von 40 bis 50 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten gewährt, wobei pro Antragsteller:in und Projekt bis zu 5.000.000 € ausgezahlt werden können. Besonders kleine Unternehmen können von einer im Vergleich zu größeren Unternehmen erhöhten Förderung profitieren.
Die Fördermaßnahme sieht eine zweistufige Antragsverfahren vor, bei dem zunächst eine Projektskizze eingereicht wird. Nach positiver Bewertung durch die Wirtschaftsförderung und den Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. Zu den Voraussetzungen gehört, dass Investitionen ausschließlich in Schleswig-Holstein durchgeführt werden und das Projekt erst nach Zustimmung der WTSH startet. Zudem muss der für die Erzeugung verwendete Strom aus erneuerbaren Quellen stammen und vorhandene Einsatzfelder für den Wasserstoff oder synthetische Energieträger nachgewiesen werden. Durch diese klare Struktur und die praxisnahe Förderung innovativer Technologien schafft das Programm einen wichtigen Impuls für den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft in der Region.