Zuschuss

Augen der Landschaft – Schlattprogramm

Förderprogramm zur Sanierung, Neuanlage und langfristigen Betreuung von Schlatts und Kleingewässern im Landkreis Diepholz mit ergänzenden Artenschutzmaßnahmen.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Sanierung verfüllter Gewässer, Neuanlage grundwassergespeister Tümpel, Durchführung spezieller Artenschutzmaßnahmen und Wiederherstellung historischer Schlattstandorte im Landkreis Diepholz.

Förderfähige Ausgaben

  • Sanierung von Schlattgewässern
  • Neuanlage von Kleingewässern
  • Artenschutzmaßnahmen
  • Langfristige Pflege und Betreuung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort im Landkreis Diepholz
  • Zielsetzung Naturschutz/Artenschutz für Schlattgewässer

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Lageplan mit Schlattstandort
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Ökologischer Nutzen für Schlattgewässer
  • Langfristige Sicherung und Pflege
  • Artenschutzrelevanz

Beschreibung

Das Schlattprogramm der Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz fördert als kontinuierlich geöffnetes Zuschussangebot gezielt Maßnahmen zur Revitalisierung typischer Geestgewässer. Im Mittelpunkt stehen die Sanierung verfüllter Schlatts, die Neuanlage grundwassergespeister Kleingewässer sowie ergänzende Artenschutzmaßnahmen zur langfristigen Erhaltung seltener Amphibien- und Pflanzenarten. Gleichzeitig unterstützt das Programm die Wiederherstellung historischer Schlattstandorte und die fachgerechte Pflege über einen längeren Zeitraum. Durch die Konzentration auf Ökologie, Nachhaltigkeit und Klimaschutz leistet das Förderinstrument einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wasserqualität und zur Erhöhung der Biodiversität in Niedersachsen. Die Bewertung erfolgt anhand des ökologischen Nutzens, der Sicherung langfristiger Pflegestrategien und der Relevanz für den Artenschutz.

Förderberechtigt sind private Eigentümer:innen, gemeinnützige Naturschutzorganisationen sowie öffentliche Einrichtungen im Landkreis Diepholz, die das Ziel verfolgen, Schlatts als wertvolle Lebensräume zu schützen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis des Projektstandorts im Landkreis sowie eine naturschutzfachliche Zielsetzung für Schlattgewässer. Antragsunterlagen umfassen eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Lageplan mit Schlattstandort sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan. Zur Finanzierung zählen Ausgaben für Gewässersanierung, Neuanlage von Kleingewässern, spezielle Artenschutzmaßnahmen und die langfristige Betreuung. Durch die unkomplizierte Einreichung ohne feste Fristen können Antragsteller:innen jederzeit Fördermittel beantragen und so aktiv zum Erhalt und zur Weiterentwicklung dieser einzigartigen Landschaftselemente beitragen.

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