Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften (De-minimis-Beihilfe)
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für externe Bildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen sowie Fach- und Führungskräften im Burgenland. Zuschuss bis zu 50 % auf Kosten von mindestens 500 €; Anträge laufend bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Unternehmen durch gezielte Förderung externer Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für UnternehmerInnen sowie Fach- und Führungskräfte im Burgenland.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten externer Bildungsmaßnahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Interne Personalkosten
- Reisekosten
- Nächtigungskosten
- Prüfungsgebühren
- Anmeldegebühren
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte im Burgenland
- Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen GW Burgenland
- Mindestprojektvolumen von 500 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktionsrichtlinie
- Antragsformular
- Unbefristete Gewerbeberechtigung
- Nachweis Sozialversicherung
Bewertungskriterien
- Relevanz für Wettbewerbsfähigkeit
- Überbetrieblich verwertbare Inhalte
- Fokusbereiche Bonus
Beschreibung
Die „Aus- und Weiterbildung von Unternehmer:innen, Fach- und Führungskräften“ im Burgenland bietet eine kontinuierliche Fördermöglichkeit in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für externe Bildungsmaßnahmen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Neugründer:innen sowie Fach- und Führungskräfte mit Betriebsstätte im Burgenland und Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen GW Burgenland. Gefördert werden Kosten externer Aus- und Weiterbildungsangebote ab einem Mindestvolumen von 500 € netto, wobei maximal 15 000 € pro Kalenderjahr als Bemessungsgrundlage anerkannt werden. Der Basisfördersatz liegt bei 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, für KMU kann ein Bonus von bis zu 25 Prozentpunkten in Fokusbereichen wie Technik, Digitalisierung oder kaufmännische Qualifizierung hinzukommen. Großunternehmen erhalten zusätzlich bis zu 10 Prozentpunkte. Einzel- und interne Schulungen, gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen und Reisekosten zählen nicht zu den förderfähigen Ausgaben.
Mit dieser Initiative verfolgt die Wirtschaftsagentur Burgenland das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe zu stärken, Strukturanpassungen zu begleiten und Betriebsstandorte im Burgenland langfristig zu sichern. Die Förderzusage erfolgt nach Prüfung durch eine Förderkommission, die Entscheidung trifft die Burgenländische Landesregierung. Förderanträge sind vor Kursbeginn über das Online-Portal einzureichen; alle erforderlichen Unterlagen – inklusive unbefristeter Gewerbeberechtigung und Nachweis der Sozialversicherung – müssen innerhalb von drei Monaten vollständig vorliegen. Dank dieser gezielten Unterstützung können Burgenlands Unternehmer:innen sowie deren Führungskräfte ihre Fachkompetenzen weiterentwickeln und die Zukunftsfähigkeit ihrer Unternehmen sichern.