Aus- und Weiterbildungen (Förderung von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ABM
Förderung von Aus- und Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte durch gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in Österreich. Kostenübernahme bis zu 125 % vergleichbarer Referenzpreise, max. € 7.000 pro Kraft und Jahr. Antragstellung über das SWF-Onlineportal bis 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von beruflichen Aus- und Weiterbildungen gemäß § 3 der SWF-Leistungsordnung, um die Einsatzfähigkeit von Zeitarbeitskräften zu verbessern, kontinuierliche Beschäftigung zu ermöglichen und förderliche Qualifikationen zu vermitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Kurs- und Prüfkosten
- Kosten für Unterlagen
- diverse Gebühren
- Lohn-/Gehaltskosten (optional)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen für einen konkreten Arbeitsplatz
- Förderung von Kosten, die anderweitig beihilfefähig gefördert werden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen (AKÜ) mit aufrechtem Arbeits-/Dienstverhältnis der Zeitarbeitskraft während der gesamten Maßnahme
- Registrierung im SWF-Onlineportal und pünktliche Einzahlung der SWF-Beiträge gem. § 22d AÜG
- Keine wirtschaftliche Verflechtung mit Bildungseinrichtungen, die einen Vorteil zu Lasten anderer AKÜ bringt
- Aus- und Weiterbildungseinrichtung muss SWF-Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben
- De-minimis-Regelung: max. € 300.000 Beihilfen binnen 3 Jahren
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung)
- Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung)
- Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- unterschriebene Datenschutz-Einwilligungserklärung der Zeitarbeitskraft
- Versicherungsdatenauszug der Zeitarbeitskraft
- Dienstvertrag und Überlassungsmitteilung gem. § 12 AÜG
- Rechnung(en) der Weiterbildner
- Zahlungsnachweise
- Teilnahme-/Anwesenheitsbestätigung, Zeugnis/Zertifikat
- De-minimis-Erklärung
- Optional: Lohn-/Gehaltszettel, Nachweis beruflicher Notwendigkeit, Begründungen bei E-Learning oder Überschreitung
Beschreibung
Die Förderinitiative „Aus- und Weiterbildungen (ABM)“ unterstützt gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen in ganz Österreich bei der Qualifizierung ihrer Zeitarbeitskräfte. Gefördert werden dabei Aus- und Weiterbildungen gemäß § 3 der SWF-Leistungsordnung, wie etwa Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen sowie Sprachkurse und weitere branchenübergreifende Maßnahmen. Tatsächliche Kurs-, Prüf- und Unterlagenkosten sowie diverse Gebühren werden bis zu 125 % vergleichbarer Referenzpreise übernommen, maximal jedoch mit bis zu 7.000 Euro pro Zeitarbeitskraft und Kalenderjahr. Die Projektlaufzeit beträgt 12 Monate, wobei die Antragstellung im SWF-Onlineportal bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme möglich ist. Durch diese Förderung sollen die Einsatzfähigkeit gestärkt, die kontinuierliche Beschäftigung gesichert und zeitgemäße Qualifikationen vermittelt werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen, die als gewerbliche Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen im Sinne des AÜG registriert sind, ihre SWF-Beiträge pünktlich eingezahlt haben und mit den ausgewählten Bildungseinrichtungen keine wirtschaftliche Verflechtung eingehen. Voraussetzung ist ein ununterbrochenes Dienstverhältnis der Zeitarbeitskraft während der Maßnahme sowie der Abschluss einer SWF-Rahmenvereinbarung durch die Weiterbildungseinrichtung. Nicht förderfähig sind reine Anlern-, Einweisungs- oder betriebsspezifische Einschulungsmaßnahmen. Die Antragsteller:innen reichen nach Maßnahmeende alle relevanten Unterlagen ein, darunter Angebote der Bildungsträger, Rechnungen, Teilnahmebestätigungen und De-minimis-Erklärung. Sofern weitere Nachweise etwa bei E-Learning oder Überschreitungen der Förderhöchstgrenzen erforderlich sind, können diese optional ergänzt werden. Das Gesamtvolumen der Förderung beläuft sich auf 1,15 Mio. Euro bis Ende 2026.
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