Aus- und Weiterbildungen (Förderung von Zeitarbeitskräften) - ABM
Der SWF fördert Aus- und Weiterbildungen für Zeitarbeitskräfte in Österreich mit bis zu 125 % der Referenzkosten. Anträge sind vor Aufnahme der Maßnahme zu stellen, gefördert werden Kurs-, Prüf- und Unterlagenkosten bis zu einem Jahr und maximal € 7.000 pro Beschäftigtenjahr.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Verbesserung der Einsatzfähigkeit von Zeitarbeitskräften durch geförderte Aus- und Weiterbildungen (z. B. Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen sowie Sprachkurse), um kontinuierliche Beschäftigung zu ermöglichen und die für den Einsatz erforderliche Qualifikation zu vermitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Kurskosten
- Prüfkosten
- Kosten für Unterlagen
- diverse Gebühren
- gegebenenfalls Lohn-/Gehaltskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- gesetzlich vorgeschriebene Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen
- Förderung über € 7.000 pro ZA und Jahr ohne Vorstandsgenehmigung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zeitarbeitskräfte gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen ab 01.01.2023
- Registrierung des AKÜ im SWF-Onlineportal
- Aus- und Weiterbildungseinrichtung mit abgeschlossener SWF-Rahmenvereinbarung
- Ausschluss von Anlern-, Einweisungs- und Einschulungsmaßnahmen für konkrete Arbeitsplätze
- Kein doppelter Förderbezug für dieselben Kosten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- SWF-Onlineportal-Eintrag mit relevanten Daten
- Firmenbuchauszug (bei Erstregistrierung AKÜ)
- Gewerbeberechtigung (bei Erstregistrierung AKÜ)
- Angebot der gelisteten Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- unterschriebene Datenschutz-Einwilligungserklärung
- unterschriebener SWF-Förderantrag
- Versicherungsdatenauszug (VDA)
- Dienstvertrag und Überlassungsmitteilung § 12 AÜG
- evtl. Erhebungsbogen für Werkmeister-Ausbildungen
- Rechnung(en) der Aus- und Weiterbildungseinrichtung
- Teilnahmebestätigung(en)
- Zeugnis(se)/Zertifikat(e)
- optional: Bestätigung berufliche Notwendigkeit (z. B. Führerschein)
- optional: Begründung bei Überschreitung der Fördergrenzen oder E-Learning
Beschreibung
Der SWF unterstützt Unternehmen in ganz Österreich bei der Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen für ihre Zeitarbeitskräfte mit einem Zuschuss von bis zu 125 % der üblichen Referenzkosten. Gefördert werden Kurs-, Prüf- und Unterlagenkosten sowie diverse Gebühren, gegebenenfalls inklusive Lohn-/Gehaltskosten, bis zu einer Fördersumme von maximal € 7.000 pro Zeitarbeitskraft innerhalb eines Förderjahres. Die Maßnahmen, etwa Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen sowie Sprachkurse, müssen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Ziel des Programms ist es, die Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte zu steigern, kontinuierliche Beschäftigung zu sichern und die erforderlichen Qualifikationen bereitzustellen.
Anspruch auf Förderung haben Zeitarbeitskräfte, die während der gesamten Aus- und Weiterbildung in einem ungekündigten Arbeits- oder Dienstverhältnis mit einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen stehen und für deren Unternehmen die Beiträge zum Sozial- und Weiterbildungsfonds fristgerecht entrichtet wurden. Der Förderantrag ist vor Beginn der Maßnahme im SWF-Onlineportal zu stellen; sämtliche Nachweise (Angebot der Bildungseinrichtung, Dienstvertrag, Teilnahmebestätigung bzw. Zertifikat u. a.) sind bis spätestens sechs Monate nach Abschluss einzureichen. E-Learning wird nur in Ausnahmefällen gefördert. Eine doppelte Bezuschussung der gleichen Kosten über andere Förderstellen ist ausgeschlossen. Die bundeseinheitliche Frist gilt bis zum 31. Dezember 2026. Die Maßnahme muss von einer Bildungseinrichtung umgesetzt werden, die eine SWF-Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat, und erfüllt damit die Voraussetzungen für eine passgenaue Qualifizierung im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes.
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