Zuschuss

Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)

Förderung für Unternehmen und sonstige Ausbildungseinrichtungen in Hessen beim Abschluss und Durchführen von Ausbildungsverträgen mit sozial und/oder individuell benachteiligten jungen Menschen. Zuschuss von 2.000 € pro Ausbildungsjahr bzw. 1.000 € im 4. Ausbildungsjahr, maximal 7.000 €. Anträge müssen spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn eingegangen sein.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Fördersumme: 2.000 € pro Ausbildungsjahr bzw. 1.000 € im 4. Ausbildungsjahr
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Das Programm unterstützt Unternehmen und öffentliche bzw. sonstige Ausbildungseinrichtungen in Hessen dabei, Ausbildungsverträge mit sozial und/oder individuell benachteiligten jungen Menschen abzuschließen und zum erfolgreichen Abschluss zu führen. Es schafft einen finanziellen Anreiz, um benachteiligten Jugendlichen den Einstieg in eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen und fördert deren Ausbildungsreife, -durchführung und -abschluss.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erstwohnsitz in Hessen
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO
  • soziale oder individuelle Benachteiligung
  • Nachweis der Benachteiligung durch geeignete Stellen
  • Antrag spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausbildungsvertrag
  2. Nachweis der Benachteiligung (z.B. Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, ärztliches Attest, Abgangszeugnis einer Förderschule)
  3. Kündigungsnachweis bei Ausbildungsabbruch und letzte Ausbildungsvergütungsabrechnung

Bewertungskriterien

  • Reihenfolge des Antragseingangs
  • Verfügbarkeit der Haushaltsmittel

Beschreibung

Das Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte in Hessen richtet sich an Unternehmen, Kommunen und öffentliche Ausbildungseinrichtungen, die sozial und/oder individuell benachteiligten Jugendlichen den Zugang zur beruflichen Erstausbildung ermöglichen wollen. Das Förderprogramm schafft mit bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Ausbildungsjahr (bzw. 1.000 Euro im vierten Jahr, maximal 7.000 Euro) einen finanziellen Anreiz, Ausbildungsreife, -durchführung und -abschluss nachhaltig zu fördern. Als Teil der regionalen Arbeitsmarktförderung stärkt es die Ausbildungspraxis vor Ort und mobilisiert Potenziale benachteiligter Jugendlicher für die Fachkräftesicherung in Hessen. Durch die Vergabe pauschaler Förderbeträge kann das Ausbildungsteam die betrieblichen Ressourcen erweitern und begleitende Maßnahmen zur Stabilisierung und Motivation der Auszubildenden gezielt umsetzen. Die Projektlaufzeit erstreckt sich über bis zu 48 Monate und eine fortlaufende Antragstellung ist möglich.

Für die Inanspruchnahme müssen die Jugendlichen ihren Erstwohnsitz in Hessen haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO verfügen. Die soziale oder individuelle Benachteiligung ist durch geeignete Stellen (z. B. Bundesagentur für Arbeit, ärztliches Attest, Abgangszeugnis einer Förderschule) nachzuweisen. Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind spätestens einen Tag vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen. Neben dem Ausbildungsvertrag gehören Nachweise der Benachteiligung sowie bei vorzeitigem Ausbildungsabbruch die Kündigungsbestätigung und die letzte Ausbildungsvergütungsabrechnung zu den erforderlichen Unterlagen. Ausbildungsverhältnisse mit Verwandten ersten oder zweiten Grades sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

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