Ausgleich von Schäden durch geschützte Tiere in der Fischerei und Aquakultur
Richtlinie des Landes Brandenburg zum finanziellen Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch geschützte Tierarten in der Binnenfischerei und Karpfenteichwirtschaft. Anträge sind formgebunden bis zum 31. Mai des auf das Schadensjahr folgenden Jahres bzw. bis drei Monate nach Meldung bei Biberschäden zu stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich wirtschaftlicher Schäden durch geschützte Tierarten in der Fischerei und Aquakultur zur Existenzsicherung und Stärkung der Akzeptanz des Artenschutzes im Sektor.
Förderfähige Ausgaben
- Marktwert beschädigter oder getöteter Fische
- nachgewiesene Ertragsausfälle
- Kosten für Gutachten zur Schadenshöhe
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis angemessener Präventionsmaßnahmen oder Begründung ihrer Unmöglichkeit
- Für Aquakultur: teichbezogene Dokumentation (z. B. Teichbuch)
- Für Binnenfischerei: jährliche Dokumentation des Fischereiaufwands und der Fänge
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular Antrag auf Schadensausgleich (LELF)
- Teichbuch / Dokumentation Fischerei
Bewertungskriterien
- Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Schadensdokumentation
- Einhaltung von Präventionsmaßnahmen
Beschreibung
Die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg zum „Ausgleich von Schäden durch geschützte Tiere in der Fischerei und Aquakultur“ unterstützt Unternehmen der Binnenfischerei und der Karpfenteichwirtschaft bei der Kompensation durch geschützte Arten verursachter wirtschaftlicher Einbußen. Gefördert werden Fraßschäden an Nutzkarpfenbeständen und Schäden durch den Biber an technischen Anlagen sowie Fischbeständen. Antragsberechtigt sind Unternehmen im Haupt- oder Nebenerwerb, die im Land Brandenburg tätig sind. Voraussetzung für den Zuschuss ist der Nachweis angemessener Präventionsmaßnahmen oder eine schlüssige Begründung, falls deren Umsetzung nicht möglich oder unzumutbar ist. Für die Aquakultur muss eine teichbezogene Dokumentation (z. B. Teichbuch) vorliegen, in der Binnenfischerei eine jährliche Aufwands- und Fangdokumentation. Bis zu 100 % der direkten Schäden können erstattet werden; Gutachtenkosten werden zu 50 %, maximal 500 Euro, bezuschusst.
Die Anträge sind formgebunden beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einzureichen: für Fraß- und Fangschäden bis zum 31. Mai des auf das Schadensjahr folgenden Kalenderjahres, für Biberschäden bis drei Monate nach Schadensmeldung. Die Förderquote richtet sich nach dem Marktwert beschädigter oder getöteter Fische sowie nach dem Ertragsausfall in der Erwerbsfischerei. Bewertet werden insbesondere die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Schadensdokumentation sowie die Einhaltung der Präventionsauflagen. Die Maßnahme fördert die Existenzsicherung von Betrieben, stärkt die Akzeptanz des Artenschutzes und leistet einen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen in Brandenburg.
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