Auslandsstipendien inkl. Atelierwohnung in Paris
Stipendien des Landes Kärnten für bildende Künstler:innen inkl. Atelierwohnung in Paris im Zwei-Jahres-Rhythmus mit sechsmonatiger Laufzeit. Ziel ist die künstlerische Weiterentwicklung durch Realisierung geplanter Vorhaben im Atelier in Paris.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der künstlerischen Weiterentwicklung von bildenden Künstler:innen aus Kärnten durch sechsmonatige Stipendien und Bereitstellung einer Atelierwohnung in Paris.
Förderfähige Ausgaben
- Ateliermiete
- Lebensunterhalt
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reise- und Materialkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentliche Ausschreibung der Stipendien
- Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist
- Projekt muss mindestens eines folgender Kriterien erfüllen: Kontinuität, Interkulturalität, unkonventioneller/avantgardistischer Ansatz, kulturelle Nachhaltigkeit, Einbeziehung neuer Medien und Technologien oder Genderaspekt
- Geburts- oder Tätigkeitsbezug zu Kärnten
- Kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
- Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens in Paris
- Portfolio
- Erklärung zum Projektstatus
- Kurzbeschreibung, Lebenslauf und Portfolio in englischer Sprache
Bewertungskriterien
- Kontinuität
- Interkulturalität
- Unkonventioneller/avantgardistischer Ansatz
- Kulturelle Nachhaltigkeit
- Einbeziehung neuer Medien und Technologien
- Genderaspekt
Beschreibung
Das Auslandsstipendium des Landes Kärnten richtet sich an bildende Künstler:innen mit Geburts- oder Tätigkeitsbezug zu Kärnten und bietet eine sechsmonatige Atelierwohnung in Paris. Die zweijährlich ausgeschriebenen Programme werden über eine unabhängige Jury vergeben und zielen auf die künstlerische Weiterentwicklung sowie die grenzüberschreitende Vernetzung innerhalb der europäischen Kunstszene ab. Die Förderung umfasst Ateliermiete und einen monatlichen Zuschuss zum Lebensunterhalt, während Reise- und Materialkosten nicht übernommen werden. Die Laufzeiten gliedern sich in Jänner–Juni und Juli–Dezember, wobei künstlerische Ambitionen mit Kontinuität, Interkulturalität und avantgardistischen Ansätzen im Zentrum stehen. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss ohne Rechtsanspruch soll das Stipendium engagierten Künstler:innen ermöglichen, geplante Projekte im inspirierenden Umfeld von Paris umzusetzen und die eigene Praxis nachhaltig zu stärken.
Für die Teilnahme ist ein öffentliches Ausschreibungsverfahren zu durchlaufen, das eine vollständig ausgefüllte, signierte Online-Bewerbung mit Lebenslauf, Portfolio und detaillierter Projektbeschreibung fordert. Das eingereichte Vorhaben muss mindestens eines der folgenden inhaltlichen Kriterien erfüllen: Kontinuität, Interkulturalität, unkonventioneller oder avantgardistischer Ansatz, kulturelle Nachhaltigkeit, Einbeziehung neuer Medien und Technologien oder Genderaspekt. Weiterhin obliegt den Stipendiat:innen die Entrichtung der Betriebskosten in der Cité Internationale des Arts und die Eigenorganisation einer Kranken- und Unfallversicherung. Eine Ablehnung bereits geförderter oder abgeschlossener Projekte ist obligatorisch, und bei unvorhersehbaren Umständen bleibt die Verpflichtung zur Kostenübernahme bestehen. Einreichungen sind auf einen Termin pro Ausschreibung beschränkt, Bewerbungsfristen werden im Vorjahr der Förderperioden bekanntgegeben. Die Fördergelder werden ausschließlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss ohne Rechtsanspruch gewährt.
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