Zuschuss

Ausstellungsförderung / Katalogförderung (Ernst von Siemens Kunststiftung)

Förderung überregional relevanter Ausstellungen und deren wissenschaftlicher Dokumentation durch Zuschüsse zu Ausstellungskosten und Herstellungskosten von Ausstellungskatalogen.

Kultur Medien

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Sicherung des wissenschaftlichen Ertrags von Ausstellungen und dessen Vermittlung an ein breites Publikum durch finanzielle Unterstützung von Ausstellungsvorhaben und Publikationen.

Förderfähige Ausgaben

  • Herstellungskosten von Ausstellungskatalogen
  • Ausstellungskosten (z. B. Leihgebühren, Versicherung, Auf- und Abbau)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Trägerschaft als öffentliches Museum, Bibliothek oder Ausstellungshaus
  • Überregionale Relevanz der Ausstellung
  • Wissenschaftlicher Ertrag und Katalogproduktion

Beschreibung

Die Ausstellungsförderung und Katalogförderung der Ernst von Siemens Kunststiftung richtet sich an öffentliche Museen, Bibliotheken und Ausstellungshäuser in Deutschland, die überregional bedeutsame Präsentationen mit wissenschaftlichem Anspruch planen. Mit unbürokratischen und kontinuierlich verfügbaren Zuschüssen unterstützt die Stiftung Projekte zur Realisierung und Begleitung von Ausstellungen, um deren Forschungsergebnisse nachhaltig zu sichern und einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Gefördert werden sowohl direkte Ausstellungskosten – beispielsweise Leihgebühren, Versicherungsprämien sowie Auf- und Abbauarbeiten – als auch die Herstellung wissenschaftlicher Ausstellungskataloge, die den Erkenntnisgewinn dokumentieren und dauerhaft archivieren. Durch diese Finanzierungsform trägt die Stiftung zur Erhöhung der Sichtbarkeit innovativer Forschungsvorhaben in der bildenden Kunst bei und stärkt die Kulturvermittlung auf nationaler Ebene.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Träger als öffentliche Einrichtung oder nicht-staatliche Organisation. Voraussetzung ist die nachgewiesene überregionale Relevanz des geplanten Ausstellungsprojekts sowie der wissenschaftliche Ertrag, der durch eine begleitende Publikation weitervermittelt wird. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch projektbezogene Planungssicherheit entsteht und zeitnahe Entscheidungen möglich sind. Die Ernst von Siemens Kunststiftung wurde 1983 als private Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet und zeichnet sich durch eine großzügige Ausstattung und rasche Förderpraxis aus. Mit der Ausstellungs- und Katalogförderung leistet sie einen wesentlichen Beitrag dazu, bedeutende Kunstwerke, manuskriptliche Bestände und Forschungsansätze für die Fachwelt und interessierte Besucher:innen gleichermaßen zu präsentieren und nachhaltig zu bewahren.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.