Austrian Life Sciences 2024 bis 2026
Förderung für die Life Sciences-Branche in Österreich zur Unterstützung von F&E-Aktivitäten und klinischen Studien, national und international vernetzend. Einreichungen bis 18.12.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Austrian Life Sciences unterstützt F&E-Aktivitäten entlang des gesamten Entwicklungspfades (bench to bedside) im Life Sciences-Sektor in Österreich, fördert Unternehmensprojekte und klinische Studien, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Forschungsstandorts Österreich zu steigern und ein innovatives Gesundheitssystem zu etablieren.
Förderfähige Ausgaben
- Drittkosten
- Kosten für Anlagennutzung
- Material- und Sachkosten
- Personalkosten
- Reisekosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Personen außerhalb der Bundesverwaltung
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich zum Zeitpunkt der Auszahlung
- Bei Konsortialvorhaben mindestens ein Partner mit Niederlassung in Österreich
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) nicht antragslegitimiert
- Nachweis der finanziellen Sicherung des Vorhabens durch Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Lebensläufe
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Förderprogramm Austrian Life Sciences 2024–2026 richtet sich an österreichische Unternehmen aller Größen, Start-up-Gründer:innen sowie – im Rahmen von Leitprojekten – an universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Es unterstützt F&E-Vorhaben entlang des gesamten Entwicklungspfades (bench to bedside) und fördert die Planung sowie Durchführung interventioneller klinischer Studien der Phasen I und II. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Forschungsstandorts und die Etablierung eines innovativen Gesundheitssystems. Mit Zuschüssen von bis zu 3 000 000 € werden Projekte in den Themenbereichen Digitalisierung im Gesundheitsbereich, neue Arzneimittel und Medizinprodukte sowie klinische Studien gefördert. Einreichungen können jederzeit bis spätestens 18. Dezember 2026, 12:00 Uhr erfolgen.
Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen außerhalb der Bundesverwaltung mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich. Bei Konsortialvorhaben ist mindestens ein österreichischer Partner erforderlich; Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind nicht antragslegitimiert. Ein kosten–zeit–Finanzierungsplan sowie der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind Voraussetzung für die Antragstellung. Antragsunterlagen umfassen Businessplan, Lebensläufe, Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan. Gefördert werden Drittkosten, Kosten für Anlagennutzung, Material- und Sachkosten, Personalkosten sowie Reisekosten. Durch die umfassende Unterstützung von Experimenteller Entwicklung und Industrieller Forschung trägt Austrian Life Sciences dazu bei, innovative Forschungsergebnisse schnell in patientenorientierte Anwendungen zu überführen und die internationale Vernetzung der österreichischen Life-Sciences-Branche nachhaltig auszubauen.