AVdual-Begleitung
Förderung von Stellen für AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter in Baden-Württemberg mit Zuschuss von bis zu 60 % der Personalkosten (max. 30.000 € pro Jahr und Vollzeitstelle). Anträge sind mindestens 6 Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf und fördert die Beschäftigung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern zur Begleitung von Betriebspraktika sowie Anschlussvermittlung in Ausbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Antragstellers in Baden-Württemberg
- Antragsteller sind Stadt- und Landkreise oder Kommunen
- AVdual-Begleitung ergänzt schulisches und betriebliches Bildungsangebot und steht allen Jugendlichen offen
- AVdual-Begleiter:innen müssen pädagogische Qualifikation oder langjährige Ausbilderkompetenz sowie interkulturelle Kompetenzen mitbringen
- Betreuungsschlüssel von circa 1:40 (2 bis 3 Klassen) sicherstellen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zum stellenmäßigen Umfang und geplanter Anzahl der AVdual-Begleiter:innen
- Abstimmungskonzept zu vorhandenen Unterstützungsstrukturen
- Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals
- Kosten- und Finanzierungsplan für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025
Beschreibung
Die AVdual-Begleitung in Baden-Württemberg fördert die Einrichtung des Bildungsgangs „Duale Ausbildungsvorbereitung (AV dual)“ an beruflichen Schulen für Jugendliche mit Förderbedarf. Gefördert werden Stellen für AVdual-Begleiter:innen, die als Schnittstelle zwischen Schule, Betrieb und Familie fungieren und Lernende bei der Akquise, Vorbereitung, Durchführung sowie Nachbereitung von Betriebspraktika und der Vermittlung in eine Ausbildung unterstützen. Zuwendungsempfänger:innen sind Stadt- und Landkreise bzw. Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg, die das Gesamtkonzept zur Neugestaltung des Schul-Berufs-Übergangs regional umsetzen und ein Übergangsmanagement etabliert haben. Die Landesregierung gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % der anfallenden Personalkosten, maximal jedoch 30.000 € pro Jahr und Vollzeitstelle, um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern und Jugendlichen einen reibungslosen Start in den Beruf zu ermöglichen.
Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Betreuungsschlüssel von rund 1 AVdual-Begleiter:in auf 40 Jugendliche (2–3 Klassen) sowie der Nachweis pädagogischer Qualifikation oder langjähriger Ausbilderkompetenz und interkultureller Fähigkeiten. Zudem müssen Erfahrungen im Umgang mit Schulen, jungen Menschen mit Förderbedarf und Betrieben vorgelegt werden. Der Antrag muss Angaben zum Stellenumfang, zum geplanten Personalbestand, ein Abstimmungskonzept zu vorhandenen Unterstützungsstrukturen, Qualifikations- und Tätigkeitsprofile des eingesetzten Personals sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 enthalten. Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg einzureichen. Die Förderung verzichtet ausdrücklich auf Reisekosten und Sachmittel und konzentriert sich ausschließlich auf Personalkosten.
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