Zuschuss

B2-Förderung von Ausstellungen und anderen Projekten nichtstaatlicher Museen

Der Freistaat Bayern fördert Sonderausstellungen und Museumstage nichtstaatlicher Museen mit überregionaler Bedeutung. Fördergebiet ganz Bayern (ohne München und Nürnberg). Anträge jährlich bis 01.10. online bei der zuständigen Bezirksregierung.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 1.000.000 €
Förderquote: Bis zu 30 %

Förderziel

Förderung von Sonderausstellungen nichtstaatlicher Museen (ICOM-konform) und Museumstagen nichtstaatlicher Träger mit überregionaler bzw. überörtlicher Bedeutung im Freistaat Bayern, ausgenommen München und Nürnberg.

Förderfähige Ausgaben

  • Abgegrenzte Projektkosten (ohne laufende Geschäfts- oder Betriebskosten)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten unter 10.000 €
  • Laufende Geschäfts- oder Betriebskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuwendungsfähige Gesamtkosten mindestens 10.000 €
  • Überregionale bzw. überörtliche Bedeutung des Projekts
  • Keine Vorhaben in München und Nürnberg
  • Projektbeginn erst nach Bewilligung
  • Keine Mehrfachförderung aus anderen staatlichen Programmen oder der Bayerischen Landesstiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ort und Zeitraum der Veranstaltung
  2. Präsentation der Objekte
  3. Ausstellungskonzept

Bewertungskriterien

  • Inhaltliche Qualität des Projekts

Beschreibung

Der Kulturfonds Bayern unterstützt mit einem Zuschuss Sonderausstellungen und Museumstage nichtstaatlicher Museen von überregionaler bzw. überörtlicher Bedeutung im gesamten Freistaat (ausgenommen München und Nürnberg). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Stiftungen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, deren Museen der ICOM-Definition entsprechen. Gefördert werden abgegrenzte Projektkosten ab 10.000 € ohne laufende Geschäfts- oder Betriebskosten. Die Fördersumme kann bis zu 1 Mio. € betragen; die Förderquote liegt bei bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zentrales Bewertungskriterium ist die inhaltliche Qualität des Ausstellungskonzepts sowie die überregionale Ausstrahlung des Vorhabens.

Anträge sind jährlich bis zum 1. Oktober für das Folgejahr online bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Maßgeblich ist die Bezirksregierung am Sitz des Antragstellenden, bei Projekten in mehreren Regierungsbezirken der Hauptsitz des Trägers. Eine Bewilligung ist nur möglich, wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde und keine parallele Finanzierung aus anderen staatlichen Förderprogrammen oder der Bayerischen Landesstiftung erfolgt. Erforderliche Unterlagen umfassen Angaben zu Ort und Zeitraum der Veranstaltung, eine Präsentation der einzusetzenden Objekte sowie das detaillierte Ausstellungskonzept. Das Referat K.6 im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst entscheidet auf Grundlage der Haushaltsmittel im Frühjahr des Folgejahres über die Zuwendung.

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