Darlehen

BAföG (Studienfinanzierung) – Studierendenwerk Göttingen

Unterstützung und Beratung zum BAföG beim Studierendenwerk Göttingen; ausführliche Online- und persönliche Antragsmöglichkeiten; Beratung dienstags und donnerstags 11–15 Uhr.

Beratung Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 992 € monatlich

Förderziel

Finanzierung des Lebensunterhalts und der Ausbildungskosten während des Studiums gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt (Monatssätze)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Kinderbetreuungszuschlag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Immatrikulationsbescheinigung (Formblatt 02 oder elektronischer Nachweis § 9 BAföG)
  • Altersgrenze: bei Förderungsbeginn unter 45 Jahren (Ausnahmen möglich)
  • Einkommens- und Vermögensnachweise der Antragstellenden und gegebenenfalls der Eltern/Ehegatten
  • Erfüllung der sonstigen BAföG-Voraussetzungen (z. B. Erst- bzw. Zweitausbildung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt 01 – Antrag auf Ausbildungsförderung
  2. Formblatt 02 – Bescheinigung nach § 9 BAföG (Immatrikulationsbescheinigung)
  3. Formblatt 03 – Einkommenserklärung der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner
  4. Formblatt 04 – Erklärung zu eigenen Kindern
  5. Nachweise zu Einkommen und Vermögen

Bewertungskriterien

  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Studienfortschritt (ECTS-Nachweis ab 5. Fachsemester)

Beschreibung

BAföG (Studienfinanzierung) – Studierendenwerk Göttingen unterstützt Studierende aller Fachrichtungen – einschließlich internationaler Studieninteressierter – mit zinsgünstigen Darlehen zur Deckung des Lebensunterhalts und der Ausbildungskosten. Gefördert werden u. a. monatliche Bedarfssätze (bis zu 992 € bei eigener Wohnung), Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ein Kinderbetreuungszuschlag. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Immatrikulationsbescheinigung (§ 9 BAföG) bei Förderungsbeginn unter 45 Jahren, Nachweise zu Einkommen und Vermögen der Antragstellenden und gegebenenfalls der Eltern oder Ehe-/Lebenspartner:innen sowie der Studienfortschritt ab dem fünften Fachsemester (ECTS-Leistungspunkte). Die Höhe der Förderung richtet sich nach den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie dem erzielten Studienfortschritt. Folgeanträge sollten spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht werden, um eine lückenlose Förderung zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit flexibler Antragsstellung online oder in Papierform, Darlehensanteile werden auf 10 010 € gedeckelt und zu günstigen Konditionen zurückgezahlt.

Die Antragsberatung erfolgt beim Studierendenwerk Göttingen dienstags und donnerstags zwischen 11:00 und 15:00 Uhr im 3. Stock der Zentralmensa. Studierende können alle erforderlichen Formblätter – Formblatt 01 (Ausbildungsförderung), Formblatt 02 (Immatrikulationsbescheinigung), Formblatt 03 (Einkommenserklärung Eltern/Ehegatte/Lebenspartner:in), Formblatt 04 (Kindererklärung) und Nachweise zu Einkommen und Vermögen – digital über BAföG-Digital oder postalisch einreichen. Für internationale Studierende und elternunabhängige Förderungen bestehen Sonderregelungen. Aufgrund des bundeseinheitlichen Verfahrens empfiehlt das Studierendenwerk, bereits zum Studienstart einen formlosen formlosen Weiterförderungsantrag einzureichen und fehlende Unterlagen zeitnah nachzureichen, um finanzielle Versorgungslücken zu vermeiden. Weiterführende Informationen zu Antragsfristen, Unterlagen und zum Rückzahlungsprozess erhalten Interessierte direkt beim Studierendenwerk Göttingen.

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