Zuschuss

Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung

Förderung der barrierefreien Anpassung von Arbeitsplätzen in Wien für Menschen mit Behinderung. Anträge sind fortlaufend möglich.

Arbeit Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien

Förderziel

Das Ziel der Förderung Barrierefreier Arbeitsplatzadaptierung für MmB ist entweder einen bestehenden Arbeitsplatz zu sichern oder Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, einen neuen Arbeitsplatz zu erlangen und dessen Anforderungen zu erfüllen. Unterstützt werden persönliche oder mobile technische Arbeitshilfen sowie Schulungen zum Umgang mit diesen Hilfsmitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Technische Arbeitshilfen (Geräte, Software)
  • Schulungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einhaltung der allgemeinen Grundsätze und Förderungsvoraussetzungen des Sozialministeriums gemäß Richtlinien zur „Beruflichen Teilhabe“

Beschreibung

Die Initiative Barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderung richtet sich an Unternehmen sowie Privatpersonen in Wien und fördert Maßnahmen im Themenfeld Arbeit, Soziales und Gesundheit. Im Fokus stehen Menschen mit Behinderung, die entweder einen bestehenden Arbeitsplatz langfristig sichern möchten oder neue berufliche Perspektiven durch barrierefreie Ausstattung und qualifizierte Schulungen eröffnen wollen. Die Förderung unterstützt die Anschaffung persönlicher und mobiler technischer Arbeitshilfen, die behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen ausgleichen und vorhandene Fähigkeiten stärken, ebenso wie begleitende Weiterbildungsmaßnahmen. Als Zuschuss ist die Maßnahme seit dem 1. Jänner 2022 fortlaufend beantragbar und orientiert sich an den Richtlinien des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur beruflichen Teilhabe. Die unbefristete Antragsfrist ermöglicht eine flexible Planung barrierefreier Arbeitsplatzgestaltungen.

Gefördert werden persönliche und mobile technische Arbeitshilfen (Geräte, Software), die behinderungsbedingte Funktionseinschränkungen ausgleichen, vorhandene Kompetenzen stärken und die Arbeitssicherheit erhöhen. Typische Beispiele sind barrierefreie Hard- und Softwarelösungen, ergonomische Arbeitsmittel, Hebevorrichtungen oder Sprachassistenzsysteme. Hinzu kommen Schulungskosten für den sachgerechten Einsatz der Hilfsmittel sowie berufsbegleitende Weiterbildungen, die zur erfolgreichen Teilhabe am Arbeitsplatz beitragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze und Förderungsvoraussetzungen des Sozialministeriums gemäß den Richtlinien zur „Beruflichen Teilhabe“. Das Fördervolumen ist unbefristet und budgetiert ohne Höchstgrenzen, sodass Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen von einer kontinuierlichen finanziellen Unterstützung profitieren können.

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