Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen
Zuschüsse zwischen 3.000 € und 20.000 € für altersgerechten und behindertengerechten Umbau in selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg. Antrag ist vor Vorhabensbeginn jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des barrierefreien Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum, um älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlbenutzern eine altersgerechte und barrierefreie Nutzung ihrer Immobilie zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Einzelmaßnahmen zum barrierefreien Wohnen, z. B. Treppenlift
- Barrierefreies Badezimmer
- Ausreichend breite Türen
- Geeignete Bodenbeläge
- Stufenfreie Zuwegung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Person als Eigentümer oder Erbbauberechtigter
- Selbstgenutzte Wohnimmobilie
- Einhaltung der Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung (max. 100 % Überschreitung)
Beschreibung
Das Förderprogramm „Barrierefreier Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen“ der IFB Hamburg unterstützt private Eigentümer:innen und Erbbauberechtigte in Hamburg bei der alters- und behindertengerechten Anpassung ihres Wohnraums. Mit Zuschüssen zwischen 3.000 € und 20.000 € werden einzelne Maßnahmen gefördert, die eine barrierefreie Nutzung der Immobilie gewährleisten. Im Fokus stehen dabei Treppenlifte, rollstuhlgerechte Badezimmer, ausreichend breite Türen, geeignete Bodenbeläge und stufenfreie Zuwegungen. Die Förderung verfolgt das Ziel, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlbenutzer:innen ein selbstbestimmtes Wohnen im vertrauten Umfeld zu ermöglichen, und ist fortlaufend verfügbar. Anträge können jederzeit vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden, wobei Planungs- und Beratungsleistungen nicht als Vorhabensbeginn gelten.
Zur Antragstellung sind natürliche Personen berechtigt, die nachweislich Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte:r einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hamburg sind. Kritérium ist zudem die Einhaltung der Einkommensgrenzen der Hamburger Wohnraumförderung (maximal 100 % Überschreitung). Förderfähig sind ausschließlich bauliche Einzelmaßnahmen; Kosten für Planungs- und Beratungsleistungen werden nicht bezuschusst. Nach Einreichung des vollständigen Antrags prüft die IFB Hamburg die Unterlagen zügig und trifft eine Förderentscheidung. Eine Kombination mit weiteren IFB-Programmen und KfW-Darlehen ist grundsätzlich möglich. Das Programm lädt Interessierte dazu ein, sich frühzeitig über die Anforderungen zu informieren und Unterstützung bei der Antragserstellung in Anspruch zu nehmen, um die barrierefreie Gestaltung des eigenen Eigenheims optimal zu realisieren.
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