Zuschuss

Basisfinanzierung des Landesverbandes der Elternvereine

Jährlicher Landesbeitrag zur Deckung des Personalaufwandes des Landesverbandes der Elternvereine in Kärnten. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Zur Deckung des Personalaufwandes des Landesverbandes für Elternvereine sowie zur Bündelung, Intensivierung und Erweiterung von Elterninteressen von der Vorschule bis zum Schulabschluss auf Landesebene.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung und schriftliche Förderungszusage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Widmungserklärung
  2. Vorlage von Belegen

Beschreibung

Der jährliche Landesbeitrag sichert eine verlässliche Basisfinanzierung des Landesverbandes der Elternvereine in Kärnten und deckt überwiegend den Personalaufwand ab. Ziel dieser Förderung ist es, Elterninteressen von der Vorschule bis zum Schulabschluss auf Landesebene zu bündeln, zu intensivieren und nachhaltig auszubauen. Als förderberechtigt gelten Interessenverbände oder sonstige Vereine, die im Bereich Bildung und Aus- & Weiterbildung aktiv sind. Durch die kontinuierliche Unterstützung entsteht eine zentrale Anlaufstelle, in der Elternvertretung, Bildungseinrichtungen, Medien und Politik eng vernetzt werden, um gemeinsame Anliegen wirkungsvoll zu vertreten.


Anträge können jederzeit gestellt werden und erfordern eine schriftliche Förderungszusage im Vorfeld. Förderfähige Ausgaben beschränken sich auf den Personalaufwand; zur Antragseinreichung sind eine Widmungserklärung sowie entsprechende Belege vorzulegen. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln und wird vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 – Bildung und Sport, begleitet. Dank der fortlaufenden Fördermöglichkeit lässt sich die Arbeitsschwerpunkte flexibel an aktuelle Erfordernisse anpassen, wodurch eine durchgängige Interessensvertretung Elterninteressierter in Kärnten gewährleistet bleibt.

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