Zuschuss

Basisförderung Breitenkultur

Unbürokratische Festbetragsförderung für ehrenamtliche Kulturvereine in Kempten zur Deckung von Basis- und Betriebskosten. Anträge bis 15.05. eines jeden Vergabejahres möglich, Antragstellung alle drei Jahre.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Basisförderung Breitenkultur unterstützt ehrenamtliche Kulturvereine dabei, kulturelle Traditionen fortzuführen, nachhaltige Nachwuchsarbeit zu leisten und neue Formen des Vereinsengagements zu entwickeln. Ziel ist es, unbürokratische Zuschüsse zu Basiskosten der Vereinsarbeit (Betriebskosten, laufende Vereinsarbeit, wiederkehrende Raumförderung) zu gewähren und so das ehrenamtliche kulturelle Engagement in Kempten langfristig zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Betriebskosten des Vereins
  • Wiederkehrende Basiskosten der Vereinsarbeit
  • Veranstaltungsbezogene Mietzuschüsse

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz in Kempten (Allgäu)
  • Eingetragener gemeinnütziger Verein
  • Tätigkeit im Bereich Breitenkultur
  • Mindestens 3 Jahre Vereinsbestehen
  • Ehrenamtliche Vereinsführung
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Online-Antragsformular Basisförderung Breitenkultur
  2. Nachweis des Finanzierungsbedarfs
  3. Vereinsregisterauszug
  4. Satzung und Finanzberichte

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur kulturellen Grundversorgung in Kempten
  • Regelmäßige öffentliche Veranstaltungsangebote
  • Engagement in der Nachwuchsarbeit
  • Nachweis eines nicht gedeckten Finanzierungsbedarfs

Beschreibung

Die Basisförderung Breitenkultur der Stadt Kempten (Allgäu) bietet eingetragenen gemeinnützigen Kulturvereinen unbürokratische Zuschüsse zur Deckung grundlegender Betriebskosten über einen Zeitraum von 36 Monaten. Ziel ist es, ehrenamtliches Engagement nachhaltig zu stärken, kulturelle Traditionen zu bewahren und zukunftsweisende Formen der Nachwuchsarbeit zu fördern. Gefördert werden insbesondere fortlaufende Basiskosten wie Raumförderungen für regelmäßige Veranstaltungen, laufende Ausgaben für die Vereinsarbeit sowie mietbezogene Zuschüsse. Damit leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung der Stadt und unterstützt Chöre, Kunst-, Musik-, Theater- sowie Brauchtums- und historische Vereine bei der Organisation öffentlich zugänglicher Angebote für alle Bürger:innen.

Vereine mit Sitz in Kempten (Allgäu), die seit mindestens drei Jahren ehrenamtlich tätig sind, mindestens sieben Mitglieder haben und einen jährlichen Durchschnittsbeitrag von ≥ 24 € erheben, können alle drei Jahre einen Antrag stellen. Neben dem Online-Formular sind Nachweis zur Finanzierungsbedarfsermittlung, Vereinsregisterauszug, Satzung und Finanzberichte einzureichen. Bewertet wird nach Beitrag zur kulturellen Grundversorgung, Kontinuität öffentlicher Veranstaltungen, Engagement in der Nachwuchsarbeit und dem Nachweis eines nicht gedeckten Finanzierungsbedarfs. Anträge müssen jeweils bis zum 15. Mai eines Jahres eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt nach fachlicher Prüfung durch die Kulturverwaltung und Beratung im Ausschuss für Kultur und Stadttheater. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, da das Volumen an verfügbaren Haushaltsmitteln gebunden ist. Die Förderung endet mit einem formgerechten Verwendungsnachweis, der binnen festgelegter Fristen einzureichen ist, um Folgezuschüsse zu gewährleisten.

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