Basisprogramme der FFG
Laufende Förderung wirtschaftlich verwertbarer Forschungsprojekte in Oberösterreich, Salzburg und Wien. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von wirtschaftlich verwertbaren Forschungsprojekten von Unternehmen, Forschungsinstituten und EinzelforscherInnen zur Intensivierung ihrer Forschungstätigkeit und Umsetzung forschungspolitischer Ziele.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichischer Unternehmenssitz
- Wirtschaftlich verwertbares Forschungsprojekt
- Nachweis des Innovationsgehalts und technischen Schwierigkeitsgrads
- Ziel der Intensivierung der Forschungstätigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Elektronische Einreichung via eCall
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Technischer Schwierigkeitsgrad
- Wirtschaftliche Verwertungsaussichten
- Intensivierung der Forschungstätigkeit
Beschreibung
Die Basisprogramme der FFG bieten in Oberösterreich, Salzburg und Wien eine unbefristete Fördermöglichkeit als Zuschuss für wirtschaftlich verwertbare Forschungs- und Innovationsprojekte. Förderung erhalten österreichische Unternehmen sämtlicher Branchen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Einzelforscher:innen, die eigenständig oder in Kooperation an technologisch anspruchsvollen Vorhaben arbeiten. Anträge können jederzeit elektronisch über das eCall-System eingereicht werden. Im Fokus stehen Initiativen und Programmlinien wie Feasibility Studies, Young Experts oder Start-Up, die forschungspolitische Ziele umsetzen und das Technologieniveau in forschungsschwachen Bereichen heben. Die jährliche Ex-post-Evaluation der Verwertungsergebnisse und Arbeitsplatzeffekte sichert eine transparente Wirkungskontrolle.
Das Förderziel besteht in der Intensivierung der Forschungstätigkeit und der erfolgreichen wirtschaftlichen Verwertung von Ergebnissen. Bewertet werden der Innovationsgehalt, der technische Schwierigkeitsgrad, die Verwertungsaussichten sowie der Beitrag zur Steigerung der Forschungskapazitäten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Unternehmenssitz in Österreich sowie der Nachweis des Innovationsgehalts und des technischen Anspruchs. Die Mittel werden projektbezogen vergeben und unterliegen den Richtlinien der FFG zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation. Als Antragsteller:in genügt die elektronische Einreichung via eCall; ergänzende Unterlagen richten sich nach den Vorgaben der FFG-Richtlinien. Die Basisprogramme unterstützen damit kontinuierlich den Wissens- und Technologietransfer in zukunftsrelevanten Branchen und stärken die forschungsorientierte Wirtschaftslandschaft Österreichs.
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