Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
Zinsvergünstigtes Darlehen und Zuschüsse für Selbstnutzer in Baugemeinschaften in Hamburg. Voraussetzung: große Familien oder Schwerbehinderung, Einkommensgrenzen nach HmbWoFG. Antrag vor Baubeginn.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Erstbezug bzw. Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in einer Baugemeinschaft in Hamburg für berechtigte Haushalte.
Förderfähige Ausgaben
- Neubau von Wohneigentum
- Erwerb von Eigentumsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Haushaltsgröße: mindestens drei Kinder oder Schwerbehinderung ≥ 80 %
- Einkommensgrenzen gemäß Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz (Gesamteinkommen darf um bis zu 100 % überschritten werden)
- Selbstnutzung der Immobilie
- Antragstellung vor Baubeginn oder Vertragsabschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis über Haushaltsgröße und Kinderzahl
- Nachweis über Schwerbehinderung
- Einkommensnachweise
- Eigenkapitalnachweis
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Einkommens- und Kostengrenzen
- Haushaltsgröße oder Vorliegen einer Schwerbehinderung
- Eigenkapitalquote
Beschreibung
Das Förderprogramm „Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum“ der IFB Hamburg unterstützt Privatpersonen in der Region Hamburg beim Erstbezug oder Neubau selbstgenutzten Wohneigentums innerhalb gemeinschaftlicher Bauvorhaben. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit mindestens drei Kindern oder einer Schwerbehinderung von ≥ 80 %. Die Förderquote bewegt sich zwischen 80 % und 90 %, wobei ein zinsvergünstigtes Darlehen über bis zu 180 Monate (15 Jahre Zinsbindung) gewährt wird. Ergänzend können Zuschüsse beantragt werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz (Gesamteinkommen darf um bis zu 100 % überschritten werden) sowie die Verpflichtung zur Selbstnutzung des Eigentums. Eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 % bis 20 % der förderfähigen Kosten ist in der Regel nachzuweisen.
Die Antragstellung muss vor Baubeginn oder vor Vertragsabschluss erfolgen. Bewertet wird die Erfüllung der Einkommens- und Kostengrenzen, die Haushaltsgröße bzw. der Grad der Schwerbehinderung sowie die Eigenkapitalquote. Förderfähige Ausgaben umfassen den Neubau von Wohneigentum sowie Erwerbsmaßnahmen. Zur Antragseinreichung sind Antragsformular, Nachweise über Kinderzahl bzw. Schwerbehinderung, Einkommensunterlagen und Eigenkapitalnachweis beizufügen. Nach positiver Prüfung werden die Fördermittel in erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert. Dieses Programm richtet sich speziell an größere Familien und Menschen mit Behinderung, die gemeinschaftlich wohnen und bauen möchten, und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung bezahlbaren und selbstgenutzten Wohnraums.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.