Darlehen

Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum

Zinsgünstiger Kredit und Zuschüsse bei energiesparender Bauweise für selbstgenutztes Wohneigentum in Baugemeinschaften in Hamburg. Anträge sind vor Baubeginn oder Vertragsabschluss einzureichen.

Wohnungsbau & Modernisierung Beratung Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg

Förderziel

Förderung des Erstbezugs bzw. Neubaus von selbstgenutztem Wohneigentum in Baugemeinschaften in Hamburg, insbesondere für große Familien mit drei oder mehr Kindern und Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für Neubau von Wohneigentum

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einkommensgrenzen gemäß Hamburgischem Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG); Gesamteinkommen darf bis zu 100 % über den Grenzwerten liegen
  • Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens oder vor Vertragsabschluss
  • Nachweis der Selbstnutzung der Immobilie
  • Eigenmittelanteil in der Regel 10 %–20 % der Gesamtkosten
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bauherren/Erwerber

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen gemäß HmbWoFG
  • Eigenkapitalquote mindestens 10 %–20 %
  • Selbstnutzung der Immobilie

Beschreibung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) bietet für Baugemeinschaften in Hamburg ein attraktives Förderpaket aus zinsgünstigem Darlehen und Zuschüssen bei energiesparender Bauweise an. Ziel ist der Erstbezug beziehungsweise Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum, insbesondere für große Familien mit mindestens drei Kindern sowie Haushalte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %. Gefördert wird ein finanzierbarer Kredit, dessen Zinssatz für die ersten 15 Jahre festgeschrieben ist. Die maximale Finanzierungsbeteiligung ist rangrichtig im Grundbuch abzusichern, sodass Bauherren und -frauen einen Eigenmittelanteil von in der Regel 10 % bis 20 % der Gesamtkosten erbringen und ihre Leistungsfähigkeit nachweisen müssen. Voraussetzung ist die Selbstnutzung der Immobilie in der Hansestadt Hamburg.

Um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, sind Anträge vor Baubeginn oder vor Vertragsabschluss bei der IFB Hamburg einzureichen. Das Gesamteinkommen darf Einkommensgrenzen gemäß dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz um bis zu 100 % überschreiten. Entscheidende Bewertungskriterien sind die Einhaltung dieser Einkommensgrenzen, eine ausreichende Eigenkapitalquote sowie der Nachweis der Selbstnutzung. Förderinteressierte Baugemeinschaften profitieren von kompetenter Beratung und können das Antragsformular über das digitale eAntragsportal der IFB ausfüllen. Durch die Kombination aus günstigen Kreditkonditionen und Zuschüssen werden klimaschonende Bauprojekte unterstützt und bezahlbarer Wohnraum für förderbedürftige Haushalte geschaffen.

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