Baukostenzuschuss & Barrierefreies Bauen
Zuschüsse für Erwerb, Neubau, Umbau, Renovierung/Sanierung von selbstgenutztem Wohnraum und barrierefreie Anpassungen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Förderhöhe einkommens- und kinderzahlabhängig zwischen 3.000 € und 20.000 € (barrierefrei bis 10.000 €).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohnraum für Familien, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit Behinderung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart, um bezahlbaren, alters- und behindertengerechten Wohnraum zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Renovierungskosten
- Barrierefreie Umbaumaßnahmen
- Erwerbskosten von Wohnraum
Nicht förderfähige Ausgaben
- Luxusausstattungen
- gewerbliche Flächen über 25 %
- Architektonisch aufwendige Bauten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Einkommensabhängig gemäß Förderrichtlinie
- Nur für selbstgenutzten Wohnraum
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Sozialbericht der örtlichen Caritas
Bewertungskriterien
- Einkommen
- Anzahl der Kinder
- Katholische Zugehörigkeit
Beschreibung
Die Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“ unterstützt private Bauvorhaben in der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit einkommens- und kinderzahlabhängigen Zuschüssen für selbstgenutzten Wohnraum. Gefördert werden Erwerb, Neubau, Umbau sowie Renovierung und Sanierung von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder Zweigenerationenhäusern. Ergänzend können Senior:innen (ab 75 Jahren), Rentner:innen und Menschen mit Behinderung (ab 50 % GdB) einen Zuschuss für barrierefreie Umbaumaßnahmen beantragen. Die Fördersumme reicht von 3.000 € bis 20.000 € für Bau- und Modernisierungskosten, barrierefreie Anpassungen werden mit bis zu 10.000 € unterstützt. Ausschlusskriterien sind Luxusausstattungen, architektonisch aufwendige Bauten sowie Gewerbeflächen über 25 % der Gesamtwohnfläche. Eine katholische Zugehörigkeit wird bei gleichrangigen Anträgen bevorzugt, ein direkter Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.
Die Antragstellung erfolgt kontinuierlich über die örtliche Caritas, die auch einen Sozialbericht zur finanziellen und familiären Situation erstellt. Erforderliche Unterlagen sind das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Sozialbericht der Caritas. Als Wohnsitznachweis ist eine Meldebescheinigung aus der Diözese Rottenburg-Stuttgart vorzulegen. Die Stiftung gewährt die Zuschüsse nachrangig zu staatlichen Leistungen; Einkommensgrenzen orientieren sich am Vielfachen des Sozialhilfesatzes. Bei Nachfragen klärt die Caritas vor Ort alle Details zur Förderfähigkeit und begleitet durch den gesamten Ablauf. Diese Förderung schafft bezahlbaren, alters- und behindertengerechten Wohnraum für Familien, Alleinerziehende, Senior:innen und Menschen mit Behinderung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
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