Baulandfonds Schleswig-Holstein
Zweistufiges Förderprogramm für Kommunen in Schleswig-Holstein: 70 % Zuschuss für Potenzialanalysen und zinsgünstiges Darlehen für die Erschließung und Entwicklung von Bauland zur Wohnbebauung. Anträge jederzeit bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Ämtern und Gemeinden in Schleswig-Holstein bei der aktiven Mobilisierung und Entwicklung von Bauland, vorwiegend für Wohnbebauung, durch Potenzialanalysen und zinsgünstige Darlehen zur Erschließung und Infrastrukturmaßnahme.
Förderfähige Ausgaben
- Grundstückserwerb
- Erschließung
- Herstellung von Infrastruktur
- Planungskosten
- Zinsaufwendungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungskosten der Kommune
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ämter oder Gemeinden in Schleswig-Holstein
- Flächen zur überwiegenden Wohnnutzung
Beschreibung
Baulandfonds Schleswig-Holstein ist ein zweistufiges Förderprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), das Ämter und Gemeinden im Land bei der aktiven Mobilisierung und Entwicklung von Bauland unterstützt. Im ersten Programmteil wird die Erstellung von Potenzialanalysen mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Die Analysen liefern fundierte Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu Flächenentwicklung, Wirtschaftlichkeit, Vermarktungschancen und Nachhaltigkeitswirkung. Im zweiten Programmteil stehen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung, mit denen Erwerbskosten, Erschließungs- und Infrastrukturmaßnahmen sowie Planungskosten finanziert werden können. Der jährliche Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,22 % des Darlehenskapitals. Darlehensrückzahlungen sind endfällig und führen nach Abschluss der Maßnahme zu einer anteiligen Beteiligung des Landes an möglichen Mehrerlösen.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, insbesondere Kommunen und Ämter in Schleswig-Holstein, die Flächen überwiegend für Wohnbebauung entwickeln wollen. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Grundstückserwerb, Erschließung, Herstellung von Infrastruktur, Planungsleistungen und Zinsaufwendungen; Verwaltungskosten der Kommune werden nicht gefördert. Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Mit dem Baulandfonds wird nicht nur zusätzlicher Wohnraum geschaffen, sondern auch ein Beitrag zum Ziel SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden geleistet. Das Programm lädt dazu ein, vorhandene Flächenpotenziale aktiv zu nutzen und urbane Quartiere zukunftsfähig zu gestalten.
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