Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Das BMFSFJ bezuschusst Baumaßnahmen für Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen freier Kinder- und Jugendhilfe. Anträge sind über die obersten Landesbehörden bzw. den Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerks einzureichen, Formblätter auf der BMFSFJ- bzw. BVA-Website verfügbar.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung beim Bau, Erwerb, der Ersteinrichtung und Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe gemäß SGB VIII.
Förderfähige Ausgaben
- Bau
- Erwerb
- Ersteinrichtung
- Bauerhaltung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind die oberste Landesjugendbehörde bei Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten und der Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerkes.
- Die Jugendbildungsstätte, Jugendbegegnungsstätte oder Jugendherberge muss bundesweite und/oder internationale Bedeutung haben.
- Der Träger muss in einem Betreiberkonzept eine bundesweite und/oder internationale Zielstellung und Umsetzungsstrategie darlegen.
- Der Träger muss Eigentümer des Grundstücks sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht von mindestens 25 Jahren nachweisen.
- Die investiven Mittel der geförderten Einrichtung dürfen nur zweckgebunden eingesetzt werden.
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Das Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe fördert als Zuschuss des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) investive Maßnahmen an Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen anerkannter Träger:innen der freien Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert werden Bauvorhaben, der Erwerb, die Ersteinrichtung und die Bauerhaltung von Einrichtungen mit bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung. Anträge werden über die zuständigen obersten Landesbehörden oder den Hauptverband des Deutschen Jugendherbergswerks eingereicht. Die erforderlichen Formblätter stehen auf den Websites des BMFSFJ und des Bundesverwaltungsamts (BVA) zur Verfügung und müssen spätestens acht Wochen vor geplantem Baubeginn komplett eingereicht werden.
Anerkannte Träger:innen müssen im Betreiberkonzept ihre bundesweiten oder internationalen Zielstellungen und Umsetzungsstrategien nachweisen sowie Eigentümer:in des Grundstücks sein oder ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht für mindestens 25 Jahre vorlegen. Investive Mittel dürfen ausschließlich zweckgebunden eingesetzt werden, und alle zumutbaren Finanzierungsquellen sind vor Antragstellung auszuschöpfen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist zudem die vollständige Absicherung der Gesamtfinanzierung durch Bundeszuwendungen. Die Kombination mit Landesmitteln und Eigenmitteln erfolgt grundsätzlich anteilig und wechselseitig.