Zuschuss

Bayerisches Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Förderung von Studien zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien für kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen sowie kirchliche und andere Einrichtungen in Bayern.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: Bis zu 50.000 € pro Vorhaben
Förderquote: 40% - 70%

Förderziel

Die Förderung ermöglicht die Erstellung von Energienutzungsplänen, Folgeenergienutzungsplänen, Umsetzungsbegleitungen und Energiekonzepten durch fachkundige Dritte. Ziel ist es, die Antragstellenden in die Lage zu versetzen, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen, Energie einzusparen und die Effizienz zu steigern.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern

Beschreibung

Das Bayerische Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne unterstützt kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen sowie kirchliche und andere gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern bei der Erstellung fundierter Studien zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien. Förderfähig sind unter anderem Energienutzungspläne, Folgeenergienutzungspläne, Umsetzungsbegleitungen und liegenschaftsbezogene Energiekonzepte, die von fachkundigen Dritten erarbeitet werden. Mit dieser Maßnahme werden Antragstellende befähigt, ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen, Potenziale zum Klimaschutz zu heben und zukunftsweisende Handlungsempfehlungen für konkrete Maßnahmen abzuleiten. Die kontinuierliche Einreichung von Förderanträgen ermöglicht eine flexible Planung im Rahmen kommunaler und betrieblicher Strategien zur Dekarbonisierung und Ressourcenschonung.

Gefördert wird die Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzepte in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse mit einer Förderquote von 40 % bis 70 %, bei bestimmten interkommunalen Schwerpunkten sogar mit einem zusätzlichen Bonus von bis zu 10 %. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Vorhaben. Antragstellende profitieren von projektbezogener Anteilfinanzierung durch das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Der Bewilligungsprozess startet mit der Einreichung der Unterlagen bei Bayern Innovativ als Projektträger, gefolgt von einer fachlichen Prüfung und der Zuwendungsentscheidung per Bescheid. Durch die Begleitung externer Expert:innen wird sichergestellt, dass sowohl IST- als auch SOLL-Zustände transparent analysiert und maßgeschneiderte Maßnahmenpläne zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Technologien entwickelt werden.

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