Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsangeboten in Bayern
Schulaufwandsträger in Bayern können jährlich die Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsangeboten an staatlichen, kommunalen und freien Schulen beantragen. Förderung umfasst Lehrerwochenstunden und Budgets pro Ganztagsklasse zur Deckung des Personal- und Sachaufwands.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist es, Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und pädagogisch hochwertige, ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen in Bayern zu etablieren. Der Freistaat Bayern unterstützt gebundene Ganztagsangebote durch Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden und finanzieller Mittel zur Deckung des zusätzlichen Personal- und Betriebskostenaufwands.
Förderfähige Ausgaben
- Lehrerwochenstunden (Personalaufwand)
- Budgetmittel pro Klasse zur Deckung zusätzlicher Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Angebot an mindestens vier Wochentagen mit mindestens 7,5 Stunden ganztägigem Schulbetrieb bis 16 Uhr
- Verpflichtende Teilnahme für Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen
- Unterricht in rhythmisierter Klassenform unter Aufsicht der Schulleitung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Pädagogisches Ganztagskonzept
Beschreibung
Schulaufwandsträger in Bayern erhalten jährlich die Möglichkeit, gebundene Ganztagsangebote an staatlichen, kommunalen und freien Schulen einzurichten und finanziell zu unterstützen. Gefördert werden dabei zusätzliche Lehrer:innen-Wochenstunden sowie Budgetmittel pro Ganztagsklasse zur Deckung des Personal- und Sachaufwands. Das Vorhaben zielt darauf ab, Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung zu erleichtern und gleichzeitig ein pädagogisch hochwertiges, ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot zu etablieren. Mit verpflichtender Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an vier Tagen pro Woche in rhythmisierter Klassenform bis 16 Uhr entsteht ein strukturierter Rahmen, der den Dreiklang aus Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig stärkt.
Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, sonstige Vereine oder Stiftungen können Anträge bis zum jährlich festgelegten Termin für das Folgeschuljahr bei der zuständigen Regierung oder den Staatlichen Schulämtern einreichen. Voraussetzung sind ein pädagogisches Ganztagskonzept, ganztägiger Schulbetrieb an mindestens vier Wochentagen mit jeweils 7,5 Stunden und die Organisation unter Aufsicht der Schulleitung. Die Förderdauer beträgt 12 Monate; förderfähig sind neben den Lehrer:innen-Wochenstunden auch Budgetmittel je Klasse (je nach Schulart zwischen 29 182 € und 47 149 € pro Schuljahr). Staatliche Schulen erhalten zusätzlich ein Klassenbudget zwischen 9 695 € und 29 178 €, inklusive kommunaler Mitfinanzierungspauschale. Die Maßnahme stärkt Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung, eröffnet erweiterte Lern- und Entfaltungsräume und trägt zu einer zukunftsorientierten Bildungsinfrastruktur in Bayern bei.
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