Begegnungen für Pflegekinder
Mehrjähriges Förderprogramm für Austausch- und Begegnungsprojekte von Pflegekindern; bis zu 3.000 EUR je Projekt, vollständige Finanzierung möglich. Anträge ganzjährig, mindestens drei Monate vor Projektbeginn.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze für Austausch und Begegnung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, um ihre besondere Lebenssituation zu reflektieren, Best-Practice-Erfahrungen zu verbreiten und ihre Teilhabe zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Projektbezogene Ausgaben (Personal, Sachmittel, Reisekosten)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zusammenarbeit mit Jugendämtern oder freien gemeinnützigen Trägern
- Beauftragung durch einen Pflegekinderdienst
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung oder Statut
- Freistellungsbescheid
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Kosten- und Finanzierungsplan (bei mehr als zehn Kostenpositionen)
Bewertungskriterien
- Passung zum Stiftungszweck
- Innovationsgehalt der Projektidee
- Einbindung der Zielgruppe
Beschreibung
Das Förderprogramm „Begegnungen für Pflegekinder“ der Stiftung Großes Waisenhaus zu Potsdam unterstützt öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen in Brandenburg bei der Planung und Umsetzung mehrjähriger Austausch- und Begegnungsprojekte für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze, um die besondere Lebenssituation von Pflegekindern zu reflektieren, Best-Practice-Erfahrungen zu verbreiten und die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Pro Projekt stehen bis zu 3.000 Euro (100 % Förderquote) zur Verfügung; die Förderung kann als Vollfinanzierung beantragt werden. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate, förderfähige Ausgaben umfassen personal- und sachbezogene Kosten sowie Reisekosten, Investitionskosten sind ausgeschlossen.
Gefördert werden Vorhaben in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales, die in enger Kooperation mit Jugendämtern oder freien gemeinnützigen Trägern nach Beauftragung durch einen Pflegekinderdienst realisiert werden. Bewertungskriterien sind Passung zum Stiftungszweck, Innovationsgehalt und Einbindung der Zielgruppe. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, sollten jedoch mindestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen. Erforderliche Unterlagen umfassen Satzung oder Statut, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug sowie bei umfangreicher Kostenplanung einen Kosten- und Finanzierungsplan. Eine fachliche Begleitung durch die Fachkräfte des Brandenburgischen Jugendministeriums und der regionalen Pflegekinderdienste gewährleistet nachhaltige Projektqualität und eine passgenaue Umsetzung der Vorhaben.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.