Zuschuss

Begleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit

Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit in Tirol zur Entwicklung von Orientierungs- und Mobilitätsstrategien für soziale Teilhabe und selbstständiges Alltagsleben. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Fördersumme: Max. 100 Stunden Begleitung pro Jahr
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Dadurch soll es Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit ermöglicht werden, Strategien zu entwickeln, sich in ihrer Lebensumwelt zu orientieren, soziale Teilhabe zu erreichen und den Alltag selbstständig zu bewältigen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a Tiroler Teilhabegesetz (TTHG)
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt nach § 4 Abs. 2 TTHG
  • Hauptwohnsitz in Tirol (Ausnahme bei verlegtem Wohnsitz durch bewilligte stationäre Leistung)
  • Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe durch die beantragte Leistung
  • Bereitschaft zur Mitwirkung bei Antragstellung und Durchführung des Verfahrens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Behinderung
  2. Antragsformular nach TTHG

Beschreibung

Die Förderung „Begleitung von Menschen mit Sehbehinderungen oder Blindheit“ in Tirol richtet sich an privat wohnhafte Personen mit anerkannter Seh- oder Hörsehbehinderung (Taubblindheit). Ziel ist die bedarfsorientierte Unterstützung entlang sozialer, gesundheitlicher und alltagspraktischer Fragestellungen. Gefördert werden bis zu 100 Stunden Begleitung pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 60 Monaten. Die Begleitung erfolgt mobil im Einzelsetting und umfasst die Vermittlung von Orientierungs-, Mobilitäts- und Kommunikationsstrategien sowie Blindenschrift, Hilfsmittelberatung und die Einbindung von Angehörigen. Grundlage ist das Tiroler Teilhabegesetz (§ 7 Abs. 1 u. 2 lit. b TTHG). Eine Antragstellung ist jederzeit möglich, sobald alle Voraussetzungen (Hauptwohnsitz in Tirol, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Nachweis der Behinderung und Aussicht auf Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe) erfüllt sind. Die Leistung wird als Zuschuss ohne Fixfrist gewährt und setzt die aktive Mitwirkung der Antragsteller:innen voraus.

Interessierte erhalten das benötigte Antragsformular nach TTHG sowie einen Nachweis der Behinderung bei der Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe des Landes Tirol. Die individuell ausgerichtete Begleitung soll das Empowerment fördern, soziale Teilhabe ermöglichen und die Selbstständigkeit im Alltag steigern. Durch die enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Expert:innen werden bewährte wissenschaftliche Methoden und barrierefreie Konzepte umgesetzt. Die transparente Dokumentation und regelmäßige Evaluation sichern die Qualität der Leistung. Weitere Informationen zu Fördermodalitäten und Antragsunterlagen stehen über das Bürgerservice-Portal des Landes Tirol zur Verfügung.

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