Zuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Zuschuss für barrierefreie Umbau­maßnahmen an selbstgenutztem Wohnraum in Hessen für Menschen mit Behinderung. Fördersatz bis 50 %, Höchstzuschuss 15.000 €. Anträge fortlaufend über die lokale Wohnungsbauförderstelle.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Fördersumme: 15.000 €
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung baulicher Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und dem Wohnumfeld, um barrierefreien und selbstständigen Aufenthalt von Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen nach DIN 18040-2
  • Einrichtungen und Ausstattungen zur Barrierefreiheit
  • Maßnahmen im Wohnumfeld (Wege, Parkplätze, Rampen, Aufzüge)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kauf oder Vergrößerung von Wohngebäuden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnraum muss selbstgenutzt sein (Eigentümer oder direkter Familienangehöriger)
  • Eigentümerrecht am Gebäude muss bestehen
  • Baumaßnahmen dürfen vor Antragstellung nicht vergeben oder begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweis der Wohnnutzung
  3. Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme

Beschreibung

Die Förderung unterstützt Eigentümer:innen von selbstgenutztem Wohnraum in Hessen sowie deren direkt verwandte Personen mit Behinderung dabei, individuelle Umbauten nach DIN 18040-2 vorzunehmen und das unmittelbare Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten. Gefördert werden bauliche Anpassungen, Installationen und Ausstattungen, die einen selbstständigen und sicheren Alltag ermöglichen – von ebenerdigen Zugängen über den Einbau von Rampen und Aufzügen bis hin zu behindertengerechten Sanitärräumen. Der Zuschuss beträgt pauschal bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 15 000 € pro Wohneinheit. Anträge können jederzeit bei der zuständigen kommunalen Wohnungsbauförderstelle eingereicht werden, eine Vorabbeginn­erlaubnis für die Baumaßnahmen ist nicht zulässig.

Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen an bestehenden Gebäuden; ein Erwerb oder bauliche Erweiterungen werden nicht berücksichtigt. Voraussetzung ist das unbestrittene Eigentümer:innenrecht und die nachträgliche Vorlage von Antragsformular, Nutzungsnachweis und Verwendungsnachweis nach Abschluss der Arbeiten. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der bewilligten Fördersumme (mindestens 25 €) ist zu entrichten. Die Wirtschaft- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) übernimmt in Abstimmung mit dem jeweiligen Magistrat oder Kreisausschuss die Bewilligung und Auszahlung der Mittel. Durch die kontinuierlich geöffneten Förderlinien werden bedarfsgerechte Lösungen für barrierefreien Wohnraum gefördert und damit die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung nachhaltig gesteigert.

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