Zuschuss

Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen. Zuschuss bis zu 15.000 € pro Maßnahme, max. 30.000 € je Wohneinheit. Anträge ganzjährig möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: bis zu 15.000 € pro Maßnahme, max. 30.000 € je Wohneinheit
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum, um Menschen mit Behinderung eine eigenständige Haushaltsführung und barrierefreies Wohnen zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen gemäß DIN 18040 Teil 2
  • Einrichtungen und Ausstattungen zur Barrierefreiheit (Rampen, Aufzüge, Kontrastgestaltungen)
  • Maßnahmen an Bädern, Küchen, Treppen und Zugängen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Maßnahmekosten unter 1.500 €
  • Eigenleistungen
  • Erweiterung bestehender Wohngebäude
  • Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Baumaßnahmen dürfen vor Bewilligung weder beauftragt noch begonnen worden sein
  • Wohnraum muss selbstgenutzt werden (Eigentümer oder direkte Angehörige)
  • Umbau muss den Bedürfnissen der behinderten Person entsprechen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (xlsx)
  2. Richtlinie (PDF)
  3. Schlussabrechnung / Verwendungsnachweis (PDF)

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der DIN 18040 Teil 2
  • Bedürfnisgerechte Umsetzung für die behinderte Person
  • Selbstnutzung des Wohnraums

Beschreibung

In Hessen richtet sich die kontinuierlich verfügbare Wirtschafts- und Infrastrukturbank-Förderung „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum“ an private Eigentümer:innen, die selbstgenutzten Wohnraum barrierefrei gestalten möchten. Gefördert werden bauliche Maßnahmen gemäß DIN 18040 Teil 2 sowie Einrichtungen wie Rampen, Aufzüge, kontrastreiche Markierungen und Anpassungen in Küche, Bad, Treppen und Zugängen. Mit einer Zuschussquote von bis zu 50 % lassen sich Kosten bis zu 15.000 € pro Einzelmaßnahme (maximal 30.000 € je Wohneinheit) abdecken. Voraussetzung ist, dass Wohnraum von Eigentümer:innen oder Angehörigen selbst genutzt wird und die Arbeiten erst nach Bewilligung vergeben werden. Eigenleistungen und Maßnahmekosten unter 1.500 € sind nicht förderfähig.

Die Förderung verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderung eine eigenständige Haushaltsführung und uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen. Anträge können ganzjährig bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt eingereicht werden. Bewertet werden die Normkonformität, die Bedürfnisgerechtigkeit und die Selbstnutzung des Wohnraums. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Auszahlung in einer Summe auf Basis der bestätigten Schlussabrechnung. Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Zuschusses, mindestens 25 €, wird erhoben. Diese Förderung eröffnet Eigentümer:innen in Hessen eine attraktive Möglichkeit, Bestandsimmobilien nachhaltig anzupassen und Barrieren abzubauen – und damit einen wichtigen Beitrag zu inklusivem und selbstbestimmtem Wohnen zu leisten.

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