Beihilfe für Fernpendlerinnen und Fernpendler des Landes Oberösterreich
Finanzielle Beihilfe für Fernpendlerinnen und Fernpendler mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich und einer Entfernung von mindestens 25 km zum Arbeitsort. Anträge für Pendeljahr 2024 bis 28.02.2026, für Pendeljahr 2025 ab 01.03.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit langer Pendelstrecke durch finanzielle Unterstützung anteilig nach Anzahl der Pendelmonate und Entfernung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Oberösterreich
- Regelmäßige Hin- und Rückfahrt direkt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort
- Einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort mindestens 25 km
- Antragstellung bis 28. Februar des Folgejahres
- Jahreseinkommen darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten
Beschreibung
Die Beihilfe für Fernpendler:innen des Landes Oberösterreich unterstützt Arbeitnehmer:innen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die eine einfache Entfernung von mindestens 25 Kilometern zum Arbeitsort regelmäßig zurücklegen. Gefördert werden natürliche Personen, deren Jahreseinkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze liegt, und die direkt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte pendeln – entweder täglich oder im wöchentlichen Rhythmus. Die Antragstellung für das Pendeljahr 2024 ist bis zum 28. Februar 2026 möglich, für das Pendeljahr 2025 beginnt die Frist am 1. März 2026. Voraussetzung für die Förderung ist neben dem Wohnsitz in Oberösterreich die fristgerechte Einreichung des elektronischen Antrags bei der Direktion Finanzen des Amtes der Oö. Landesregierung sowie die Angabe der zurückgelegten Pendelmonate und – sofern vorhanden – des Erwerbs einer Jahreskarte des OÖ Verkehrsverbundes, die einen ÖKO-Bonus von 30 Prozent auslöst.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der mittleren Straßenentfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort sowie der Anzahl der Pendelmonate im jeweiligen Kalenderjahr. Bei zwölf anrechenbaren Monaten beträgt der Jahreszuschuss für 25 bis 49 km einfache Strecke 218 Euro, für 50 bis 74 km 306 Euro und ab 75 km 421 Euro. Ein zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 15 Prozent für hybridbetriebene beziehungsweise 30 Prozent für rein batteriebetriebene Personenkraftwagen kann geltend gemacht werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Mobilität von Fernpendler:innen durch finanzielle Entlastung und Anreizsetzung für umweltfreundliche Verkehrsmittel. Anträge werden bevorzugt online bearbeitet und nach Eingang zeitnah abgeschlossen.
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