Zuschuss

Beihilfe für private Elementarschäden

Das Land Tirol gewährt Zuschüsse für die Wiederherstellung außergewöhnlicher Schäden am Vermögen natürlicher und juristischer Personen infolge von Katastrophenfällen in Tirol. Anträge müssen innerhalb von 6 Monaten nach Schadensereignis eingereicht werden.

Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2003
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung bei der Reparatur und Sanierung von Schäden durch Natur-Katastrophen zur Verhinderung existenzieller Gefahren und Notlagen infolge solcher Ereignisse.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Sanierungsmaßnahmen
  • Gebühren für Schätzungsgutachten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Existenzgründer/innen
  • Genossenschaften

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung innerhalb von 6 Monaten ab Schadensdatum
  • Kostennachweise in Form von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen
  • Gutachterliche Schadensschätzung ist erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detailliertes Schätzungsgutachten
  2. Bestätigung über die Höhe der Versicherungsleistung
  3. Einkommensnachweis(e) in Kopie
  4. Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre in Kopie
  5. Einkommen-Umsatzsteuer-Bescheide der letzten zwei Jahre
  6. Kassaberichte der letzten zwei Jahre (bei Agrargemeinschaften)
  7. Einheitswertbescheid bei Land- und Forstwirten
  8. Haushaltsbestätigung bei Schäden am Wohnobjekt
  9. Zulassungsschein in Kopie bei KFZ-Schäden

Beschreibung

Die Beihilfe für private Elementarschäden in Tirol unterstützt natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Existenzgründer:innen sowie Genossenschaften bei der Wiederherstellung außergewöhnlicher Schäden infolge von Naturkatastrophen. Als direkte Zuschüsse im Bereich Katastrophenschutz und Arbeit & Soziales zielen die Fördermittel darauf ab, existentielle Gefahren und Notlagen nach Elementarereignissen abzuwenden. Regionale Gebietskörperschaften sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Beihilfe steht fortlaufend zur Verfügung und erstreckt sich auf sämtliche Sanierungsmaßnahmen sowie die Kosten für gutachterliche Schätzungsgutachten, die zur Bemessung der Schadenshöhe erforderlich sind.

Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten ab dem Schadensdatum bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Grundlage für die Auszahlung sind ausführliche Kostennachweise in Form von Originalrechnungen und Zahlungsbelegen sowie ein detailliertes Schätzungsgutachten. Zur Antragstellung sind unter anderem eine Bestätigung über die Versicherungsleistung, Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide der letzten zwei Jahre, Jahresabschlüsse sowie bei land- und forstwirtschaftlichen Sachverhalten Einheitswertbescheide beziehungsweise Kassaberichte vorzulegen. KFZ-Schäden erfordern zusätzlich eine Kopie des Zulassungsscheins, bei Wohnobjekten eine Haushaltsbestätigung. Teilauszahlungen sind möglich, Stichprobenkontrollen vor Ort gewährleisten die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Mit Blick auf die Verhinderung existenzieller Gefährdungen fördert das Land Tirol die prompte und sachgerechte Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Lawinen, Erdrutsch, Hagel oder andere Naturereignisse verursacht wurden.

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