Zuschuss

Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts

Existenzsicherung während der Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose. Beihilfe mindestens in Höhe des Arbeitslosengeldes. Anträge fortlaufend beim AMS möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Existenzsicherung während der Teilnahme an arbeitsmarktpolitisch sinnvollen beruflichen Aus- und Weiterbildungs-, Berufsorientierungs-, Arbeitserprobungs- und Arbeitstrainingsmaßnahmen, Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche, am Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose bzw. an einer Arbeitsstiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorherige Kontaktaufnahme mit dem AMS zur Abklärung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit
  • Maßnahme muss nachvollziehbar die Vermittlungschancen erhöhen, nicht als Überbrückung von Arbeitslosigkeit dienen
  • Maßnahme muss mindestens eine Woche dauern und mindestens 16 Stunden pro Woche umfassen
  • Maßnahmen des freien Bildungsmarktes mit zeit- und ortsunabhängigem selbstständigen Lernen (z.B. reine Online-Kurse) sind nicht förderbar

Beschreibung

Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts ist ein bundesweit in Österreich angebotenes Förderinstrument des Arbeitsmarktservice (AMS), das arbeitslose Personen während arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen finanziell absichert. Ziel ist es, den Lebensunterhalt mindestens in Höhe des Anspruches auf Arbeitslosengeld sicherzustellen und so die ungehinderte Teilnahme an beruflichen Qualifizierungen, Berufsorientierungen, Arbeitserprobungen und -trainings, Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche, dem Unternehmensgründungsprogramm für Arbeitslose sowie an Arbeitsstiftungen zu ermöglichen. Als Zuschuss konzipiert, deckt diese Förderung ausschließlich den Lebensunterhalt ab und wird mit einer Förderquote von 100 % gewährt. Die Mittel stehen fortlaufend zur Verfügung, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist.

Förderberechtigt sind Privatpersonen, die in Absprache mit dem AMS eine Maßnahme auswählen, welche die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht und nicht als bloße Überbrückung der Arbeitslosigkeit dient. Voraussetzung ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem AMS zur Prüfung der arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit sowie der Nachweis, dass die Maßnahme mindestens eine Woche dauert und mindestens 16 Stunden pro Woche umfasst. Zeit- und ortsunabhängige, selbstgesteuerte Online-Kurse ohne begleitende Präsenzzeiten gelten nicht als förderfähig. Anträge können jederzeit über das eAMS-Konto oder persönlich in einer AMS-Geschäftsstelle eingereicht werden, solange freie Mittel vorhanden sind. Diese passgenaue Unterstützung trägt entscheidend dazu bei, Arbeitsuchende bei ihrer beruflichen Neuorientierung und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu begleiten.

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