Zuschuss

Beihilfen des Landes Vorarlberg für Mountainbikerouten

Förderung zur Schaffung und Verbesserung des Mountainbikeroutennetzes in Vorarlberg mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit auf Mountainbikerouten zu erhöhen. Gültig seit 01.01.2019, Anträge sind unbegrenzt möglich.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung des Mountainbikeroutennetzes in Vorarlberg sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Mountainbikerouten.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen auf Basis einschlägiger Gesetze (Forstgesetz, Güter- und Seilwegegesetz, Straßengesetz, Flurverfassungsgesetz oder zivilrechtliche Vereinbarungen)
  • Gemeinden oder Gemeindeverbände
  • Betreiber von Mountainbikerouten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderungsantrag
  2. Verpflichtungserklärung
  3. Vereinbarung (Straßenerhalter/Betreiber der MTB-Route)

Beschreibung

Mit den Beihilfen des Landes Vorarlberg wird die nachhaltige Entwicklung und Optimierung des Mountainbikeroutennetzes im ganzen Bundesland gefördert. Ziel ist die Errichtung neuer Strecken und die Verbesserung bestehender Trails unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrssicherheit. Seit Inkrafttreten am 01.01.2019 können Maßnahmen beantragt werden, die eine attraktive, gut strukturierte Infrastruktur schaffen und das Freizeit- sowie Tourismusangebot in Vorarlberg stärken. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und unterstützt Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Sport, Regionalförderung, Stadt- und ländlicher Raum sowie Kultur und Medien.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Gemeinden, Gemeindeverbände, Interessenverbände sowie Vereine, die auf Basis einschlägiger Rechtsgrundlagen (Forstgesetz, Güter- und Seilwegegesetz, Straßengesetz, Flurverfassungsgesetz oder zivilrechtliche Vereinbarungen) Mountainbikerouten betreiben oder realisieren. Anträge können jederzeit und ohne Befristung eingereicht werden. Voraussetzung ist die Einreichung des vollständig ausgefüllten Förderungsantrags, einer verbindlichen Verpflichtungserklärung sowie einer Vereinbarung zwischen Straßenerhalter:innen und Betreiber:innen der jeweiligen Route. Die zuständige Abteilung für Landwirtschaft und ländlichen Raum kontrolliert die zweckentsprechende Verwendung der Mittel und begleitet die Projektumsetzung bis zur endgültigen Abrechnung.

Antrag starten →