Beihilfen für Tierkörperentsorgungskosten (TKE)
Förderung der Entsorgungskosten für gefallene Tiere und Schlachtabfälle in Kärnten einschließlich Unterstützung von veterinärpolizeilichen TSE-Tests an Rindern; 75 % Kostenübernahme, laufend verfügbar.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausgleich der Entsorgungskosten für gefallene Tiere und tierische Nebenprodukte sowie Förderung von veterinärpolizeilichen TSE-Tests an Rindern nach der BSE-Krise.
Förderfähige Ausgaben
- Entsorgungskosten für Tierkadaver über 80 kg
- Veterinärpolizeiliche TSE-Tests an Rindern
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ablieferungspflicht gemäß Tiermaterialiengesetz
- Vertrag zwischen Tierkörperentsorgung-GmbH und Land Kärnten
Beschreibung
In Kärnten steht eine fortlaufend verfügbare Zuschussmöglichkeit bereit, die 75 % der Entsorgungskosten für Tierkadaver ab 80 kg sowie veterinärpolizeiliche TSE-Tests an Rindern übernimmt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanziellen Aufwendungen für gefallene Tiere und tierische Nebenprodukte zu kompensieren und die Sicherheit in der Landwirtschaft durch gezielte Untersuchungen nach der BSE-Krise zu erhöhen. Antragstellende profitieren von vergünstigten Entsorgungsentgelten, sobald die abgeschlossenen Leistungen von der Tierkörperentsorgung-GmbH (TKE) direkt mit dem Land Kärnten abgerechnet werden. Neben den klassischen Schlachtabfällen werden auch transmissible spongiforme Enzephalopathie-Tests (TSE) gefördert, um möglichen Gesundheitsrisiken wirkungsvoll vorzubeugen.
Förderberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen, die der Ablieferungspflicht gemäß Tiermaterialiengesetz unterliegen und einen gültigen Vertrag mit der TKE und dem Land Kärnten nachweisen können. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die Abholung und umweltgerechte Beseitigung von Tierkadavern sowie die veterinärpolizeiliche Untersuchung an Rindern. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der Verordnung (EG) 1069/2009 sowie dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Bereich TSE-Tests, Falltiere und Schlachtabfälle. Mit der Beihilfe leistet das Land Kärnten einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe und stellt gleichzeitig die ordnungsgemäße Entsorgung tierischer Nebenprodukte sicher.
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