Zuschuss

Beiträge an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand

Förderung für private Rechtsträger in Oberösterreich, die laufende Betreuung und psychologische Fachberatung für Kinder erbringen.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 100.000 € pro Jahr

Förderziel

Förderung von Vereinen und Institutionen, die Leistungen für die Kinderbetreuung in Oberösterreich erbringen (z. B. psychologische Fachberatung).

Förderfähige Ausgaben

  • Laufender Betriebsaufwand

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erbringung von Kinderbetreuungsleistungen in Oberösterreich

Beschreibung

Beiträge an private Rechtsträger zum laufenden Aufwand unterstützt private Rechtsträger in Oberösterreich bei der Finanzierung permanenter Kinderbetreuungsleistungen und psychologischer Fachberatung. Ziel der Maßnahme ist es, gemeinnützigen Vereinen, Interessenverbänden und anderen Organisationen einen verlässlichen Zuschuss für den laufenden Betriebsaufwand zu bieten. Damit trägt das Programm wesentlich zur Stärkung der Betreuungsinfrastruktur und zur Förderung der psychosozialen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bundesland bei. Die Mittel werden jährlich bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 Euro bereitgestellt und erlauben eine langfristige Planbarkeit der Betreuungsangebote in verschiedensten sozialen Kontexten.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Vereine, die in Oberösterreich kontinuierlich Kinderbetreuungsleistungen erbringen und dabei psychologische Fachberatung anbieten. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Anpassung an den tatsächlichen Bedarf der Einrichtungen gewährleistet ist. Als förderfähige Ausgaben gelten ausschließlich Aufwendungen des laufenden Betriebes, etwa Personalkosten, Sachmittel oder Mieten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis über die Erbringung entsprechender Kinderbetreuungsleistungen in Oberösterreich. Die Verwaltung und Auszahlung der Fördermittel obliegt der Abteilung Gesellschaft der Direktion Kultur und Gesellschaft im Amt der Oö. Landesregierung.

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