Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen
Förderung von Hangrutschungentwässerungen bei Gefährdung von Objekten und Personen, zur Erhaltung der Bewirtschaftbarkeit oder von landschaftsprägenden Kulturflächen. Ansuchen können laufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Hangrutschungentwässerungen bei Gefährdung von Objekten und Personen, zur Erhaltung der Bewirtschaftbarkeit oder zur Erhaltung von landschaftsprägenden Kulturflächen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Gefährdung von Objekten und Personen durch Rutschungsereignisse
- Gefährdungen bei der maschinellen Bewirtschaftung der Flächen
- Strukturelle betriebliche Erfordernisse und negative Auswirkungen auf kleinstrukturierte Betriebe durch Produktionsausfall
- Erhaltung von bestehenden landschaftsprägenden landwirtschaftlichen Kulturflächen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular beim Referat 7/02 Schutzwasserwirtschaft
- Geologische, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Beurteilung (je nach Erfordernis)
Beschreibung
Die Förderung „Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen“ unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Salzburg dabei, Gefahren durch Hangrutschungen durch gezielte Entwässerungsmaßnahmen zu minimieren. Ziel ist einerseits der Schutz von Objekten und Personen, andererseits der Erhalt der Bewirtschaftbarkeit landwirtschaftlicher Flächen sowie wertvoller, landschaftsprägender Kulturflächen. Als Zuschuss konzipiert, können laufend Anträge gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die aufgrund rutschungsbedingter Gefährdung einen geeigneten technischen Nachweis erbringen und sich durch messbare Verbesserungen im Bodenwasserhaushalt auszeichnen. Die Maßnahme orientiert sich an den Grundsätzen des Umwelt- und Naturschutzes, der Infrastruktur und der Energieeffizienz sowie an den Vorgaben des Klima- und Bodenschutzgesetzes.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer:innen und Privatpersonen mit landwirtschaftlichem Betrieb, die nachweislich von Hangrutschungen betroffen sind und durch Strukturelemente in der Bewirtschaftung gefährdet werden. Voraussetzung ist unter anderem die dokumentierte Gefährdung von Objekten, Personenschutz sowie der Erhalt kulturprägender Flächen. Zur Antragseinreichung bedarf es eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim Referat 7/02 Schutzwasserwirtschaft sowie – je nach Erfordernis – einer geologischen, naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Beurteilung. Die Fördermittel werden nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Entwässerungsanlage ausgezahlt; eine Vorfinanzierung erfolgt durch die Antragstellenden. Durch fachliche und rechnerische Prüfungen sowie Vor-Ort-Kontrollen wird die zweckentsprechende Umsetzung sichergestellt. Diese kontinuierlich verfügbaren Zuschüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Risikominimierung und nachhaltigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Hanglagen.
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