Zuschuss

Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen

Förderung von Hangrutschungentwässerungen bei Gefährdung von Objekten und Personen, zur Erhaltung der Bewirtschaftbarkeit oder von landschaftsprägenden Kulturflächen. Ansuchen können laufend gestellt werden.

Umwelt-/Naturschutz Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
03.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung von Hangrutschungentwässerungen bei Gefährdung von Objekten und Personen, zur Erhaltung der Bewirtschaftbarkeit oder zur Erhaltung von landschaftsprägenden Kulturflächen.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
  • Gefährdung von Objekten und Personen durch Rutschungsereignisse
  • Gefährdungen bei der maschinellen Bewirtschaftung der Flächen
  • Strukturelle betriebliche Erfordernisse und negative Auswirkungen auf kleinstrukturierte Betriebe durch Produktionsausfall
  • Erhaltung von bestehenden landschaftsprägenden landwirtschaftlichen Kulturflächen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular beim Referat 7/02 Schutzwasserwirtschaft
  2. Geologische, naturschutzrechtliche und wasserrechtliche Beurteilung (je nach Erfordernis)

Beschreibung

Die Förderung „Beiträge für die Sanierung von Hangrutschungen“ unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Salzburg dabei, Gefahren durch Hangrutschungen durch gezielte Entwässerungsmaßnahmen zu minimieren. Ziel ist einerseits der Schutz von Objekten und Personen, andererseits der Erhalt der Bewirtschaftbarkeit landwirtschaftlicher Flächen sowie wertvoller, landschaftsprägender Kulturflächen. Als Zuschuss konzipiert, können laufend Anträge gestellt werden. Gefördert werden Projekte, die aufgrund rutschungsbedingter Gefährdung einen geeigneten technischen Nachweis erbringen und sich durch messbare Verbesserungen im Bodenwasserhaushalt auszeichnen. Die Maßnahme orientiert sich an den Grundsätzen des Umwelt- und Naturschutzes, der Infrastruktur und der Energieeffizienz sowie an den Vorgaben des Klima- und Bodenschutzgesetzes.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer:innen und Privatpersonen mit landwirtschaftlichem Betrieb, die nachweislich von Hangrutschungen betroffen sind und durch Strukturelemente in der Bewirtschaftung gefährdet werden. Voraussetzung ist unter anderem die dokumentierte Gefährdung von Objekten, Personenschutz sowie der Erhalt kulturprägender Flächen. Zur Antragseinreichung bedarf es eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars beim Referat 7/02 Schutzwasserwirtschaft sowie – je nach Erfordernis – einer geologischen, naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Beurteilung. Die Fördermittel werden nach erfolgreicher Inbetriebnahme der Entwässerungsanlage ausgezahlt; eine Vorfinanzierung erfolgt durch die Antragstellenden. Durch fachliche und rechnerische Prüfungen sowie Vor-Ort-Kontrollen wird die zweckentsprechende Umsetzung sichergestellt. Diese kontinuierlich verfügbaren Zuschüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Risikominimierung und nachhaltigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in Hanglagen.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.