Zuschuss

Beiträge für Forsteinrichtung

Beiträge zu den Kosten für die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen für Forstbetriebe in Vorarlberg. Förderung gilt ab 01.01.2011 unbefristet; Anträge jederzeit möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2011
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Schaffung aktueller Planungsgrundlagen für Forstbetriebe zur nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Wälder.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller muss zum Kreis der berechtigten Förderwerber gehören
  • Antragstellung mittels der entsprechenden Formulare
  • Der letzte geförderte Wirtschaftsplan muss älter als 10 Jahre sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Pläne
  2. Projektbeschreibung
  3. Flächenaufstellung
  4. Kostenaufstellung
  5. Originalrechnungen
  6. Zahlungsnachweise
  7. Stundenlisten

Beschreibung

Seit 1. Jänner 2011 bietet das Land Vorarlberg im Rahmen der Beiträge für Forsteinrichtung unbefristete Zuschüsse für die Planung von Waldwirtschaftsplänen in der Region Vorarlberg. Mit Blick auf eine nachhaltige Nutzung fördert das Programm Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft & ländliche Entwicklung, Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz. Adressiert sind Privatpersonen, Genossenschaften, Interessenverbände und öffentliche Einrichtungen, insbesondere Privatwaldbesitzer:innen, Agrargemeinschaften, Waldbesitzer:innenvereinigungen und Gemeinden. Durch die Unterstützung bei der Konzeption, Beurteilung und Dokumentation von pflegerischen und wirtschaftlichen Eingriffen gelangen Forstbetriebe zu belastbaren Planungsgrundlagen im Sinne ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Nachhaltigkeit. Der Zuschuss wird anteilig zu den anfallenden Planungskosten gewährt und kann jederzeit im Zuge der unbefristeten Förderphase beantragt werden.

Die Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt mittels der bei den Waldaufseher:innen und Bezirksforstinspektionen erhältlichen Formulare. Förderfähig sind sämtliche Ausgaben für die Erstellung von Waldwirtschaftsplänen, sofern der zuletzt geförderte Plan älter als zehn Jahre ist und die Antragstellenden zum Kreis der berechtigten Förderwerbenden gehören. Einzureichen sind Pläne, eine ausführliche Projektbeschreibung, Flächen- und Kostenaufstellung, Originalrechnungen, Zahlungsnachweise sowie detaillierte Stundenlisten. Die zuständigen Landesbehörden prüfen die Unterlagen im Rahmen einer fachlichen Plausibilitätskontrolle, einer schriftlichen Belegprüfung und gegebenenfalls einer Vor-Ort-Stichprobenkontrolle. Mit dieser strukturierten Prüfungs- und Abwicklungsstrategie wird eine transparente, effiziente Mittelvergabe im Dienste einer langfristig tragfähigen Forstwirtschaft gewährleistet.

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