Zuschuss

Beiträge zur Mitarbeitervorsorge für Bezieher von Weiterbildungsgeld nach dem AlVG

Beiträge zur Mitarbeitervorsorge werden für Bezieher/innen von Weiterbildungsgeld aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung direkt an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse geleistet. Laufend gültig seit 01.01.2013 in ganz Österreich.

Soziales Arbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Leistung der Beiträge zur Mitarbeitervorsorge für Bezieher/innen von Weiterbildungsgeld aufgrund einer vereinbarten Bildungskarenz nach § 11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG).

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bezug von Weiterbildungsgeld aufgrund einer Bildungskarenz nach § 11 AVRAG

Beschreibung

Seit dem 1. Jänner 2013 stellt die Bundesregierung Beiträge zur betrieblichen Mitarbeitervorsorge für Personen bereit, die im Rahmen einer Bildungskarenz gemäß § 11 AVRAG Weiterbildungsgeld beziehen. Die Sozialversicherungsleistung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung direkt an die Mitarbeiter-Vorsorgekasse entrichtet. Mit dieser Maßnahme zielt das Programm darauf ab, die soziale Absicherung von Fortbildungsfreistellungen zu stärken und die Erwerbsbeteiligung zu fördern. Da das Budget nicht limitiert ist und laufend gewährt wird, unterstützt es kontinuierlich Bildungsphasen im gesamten Bundesgebiet und trägt zur Verringerung von Arbeitslosigkeit bei.

Gefördert werden Privatpersonen, die nach österreichischem Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz eine Bildungskarenz vereinbart und dafür Weiterbildungsgeld bezogen haben. Ein gesonderter Antrag muss nicht fristgebunden gestellt werden, da die Leistungen automatisch mit Nachweis des Weiterbildungsgeldbezugs abgewickelt werden. Zuständig für die Abwicklung ist das Arbeitsmarktservice (AMS), während die Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfolgt. Diese nachhaltige Förderung eröffnet Teilnehmer:innen die Chance, während ihrer Bildungsperiode nicht nur finanziell abgesichert zu sein, sondern sich zugleich auf ihre berufliche Weiterentwicklung zu konzentrieren.

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