Beitrag a.d.Stift.SKH Maria Ebene z.Rechtsträgeranteil n. SpBG
100% Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene.
Förderfähige Ausgaben
- Rechtsträgeranteil des jährlichen Gebarungsabganges
Antragsberechtigt
- Stiftungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschluss der Landesregierung über die Finanzierung der Rechtsträgeranteile für die Jahre 2015 bis 2018
- Schriftliches Förderungsansuchen der Stiftung Maria Ebene zur Übernahme des Rechtsträgeranteils
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Förderungsansuchen
Beschreibung
Die Förderung in Vorarlberg richtet sich an die Stiftung Maria Ebene als gemeinnützige Rechtsträgerin des Sonderkrankenhauses Maria Ebene und sieht eine vollständige Abdeckung des jährlichen Gebarungsdefizits vor. Ziel dieser direkt gewährten Zuschüsse ist die 100%ige Übernahme des Rechtsträgeranteils am Betriebsaufwand, wodurch die finanzielle Stabilität der spezialisierten Gesundheitseinrichtung sichergestellt wird. Die Maßnahme stärkt das Gesundheits- und Sozialwesen, indem sie den gemeinnützigen Betrieb des Krankenhauses langfristig gewährleistet und den Fokus auf patient:innenorientierte Versorgung legt. Mit einem budgetierten Volumen von 4,44 Mio. Euro stellt die Landesregierung eine verlässliche Finanzierungsbasis bereit, die fortlaufend beantragt werden kann und keine zeitlichen Begrenzungen aufweist.
Voraussetzungen für den Förderantrag sind ein förmlicher Beschluss der Landesregierung über die Finanzierung der Rechtsträgeranteile (für die Jahre 2015 bis 2018) sowie ein schriftliches Gesuch der Stiftung Maria Ebene. Die Förderquote beträgt dabei durchgehend 100 Prozent, wobei ausschließlich der jährliche Rechtsträgeranteil als ausgabenfähiger Posten anerkannt wird. Anträge können jederzeit eingereicht werden, was eine flexible Planung und rasche Umsetzung der finanziellen Unterstützung ermöglicht. Durch diese transparente und kontinuierlich verfügbare Förderstruktur wird eine nachhaltige Sicherung der spezialisierten Krankenversorgung in Vorarlberg gewährleistet.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.