Zuschuss

Beitrag a.d.Stift.SKH Maria Ebene z.Rechtsträgeranteil n. SpBG

100% Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Übernahme des Rechtsträgeranteils des jährlichen Gebarungsabganges des Sonderkrankenhauses Maria Ebene.

Förderfähige Ausgaben

  • Rechtsträgeranteil des jährlichen Gebarungsabganges

Antragsberechtigt

  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschluss der Landesregierung über die Finanzierung der Rechtsträgeranteile für die Jahre 2015 bis 2018
  • Schriftliches Förderungsansuchen der Stiftung Maria Ebene zur Übernahme des Rechtsträgeranteils

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Förderungsansuchen

Beschreibung

Die Förderung in Vorarlberg richtet sich an die Stiftung Maria Ebene als gemeinnützige Rechtsträgerin des Sonderkrankenhauses Maria Ebene und sieht eine vollständige Abdeckung des jährlichen Gebarungsdefizits vor. Ziel dieser direkt gewährten Zuschüsse ist die 100%ige Übernahme des Rechtsträgeranteils am Betriebsaufwand, wodurch die finanzielle Stabilität der spezialisierten Gesundheitseinrichtung sichergestellt wird. Die Maßnahme stärkt das Gesundheits- und Sozialwesen, indem sie den gemeinnützigen Betrieb des Krankenhauses langfristig gewährleistet und den Fokus auf patient:innenorientierte Versorgung legt. Mit einem budgetierten Volumen von 4,44 Mio. Euro stellt die Landesregierung eine verlässliche Finanzierungsbasis bereit, die fortlaufend beantragt werden kann und keine zeitlichen Begrenzungen aufweist.

Voraussetzungen für den Förderantrag sind ein förmlicher Beschluss der Landesregierung über die Finanzierung der Rechtsträgeranteile (für die Jahre 2015 bis 2018) sowie ein schriftliches Gesuch der Stiftung Maria Ebene. Die Förderquote beträgt dabei durchgehend 100 Prozent, wobei ausschließlich der jährliche Rechtsträgeranteil als ausgabenfähiger Posten anerkannt wird. Anträge können jederzeit eingereicht werden, was eine flexible Planung und rasche Umsetzung der finanziellen Unterstützung ermöglicht. Durch diese transparente und kontinuierlich verfügbare Förderstruktur wird eine nachhaltige Sicherung der spezialisierten Krankenversorgung in Vorarlberg gewährleistet.

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