Beitrag an die Österreich Wein Marketing GmbH
Direkte Landesbeteiligung an der Österreich Wein Marketing GmbH durch Steiermark gemeinsam mit Bund und weiteren weinproduzierenden Bundesländern zur Stärkung der Weinvermarktung. Laufend seit 20.12.2013.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der nationalen Weinvermarktung in Österreich durch Beteiligung und finanzielle Unterstützung der Österreich Wein Marketing GmbH zur Verbesserung der Marketing- und Vertriebsaktivitäten.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beteiligung am Syndikatsvertrag mit der Österreich Wein Marketing GmbH
Beschreibung
Der Beitrag an die Österreich Wein Marketing GmbH stellt eine kontinuierliche Landesförderung dar, mit der das Land Steiermark gemeinsam mit dem Bund sowie den weinproduzierenden Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Wien die nationale Weinvermarktung in Österreich stärkt. Seit dem Start im Dezember 2013 fließen finanzielle Mittel als nicht rückzahlbarer Zuschuss an die Österreich Wein Marketing GmbH, deren Gesellschafterstruktur neben Steiermark (10 %) die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und das Bundesgremium des Agrarhandels (je 25 %), Niederösterreich und Burgenland (je 15 %) sowie Wien (10 %) umfasst. Die Mittel werden laufend bereitgestellt, um Marketing- und Vertriebsaktivitäten im Weinsektor auszubauen und einheitliche Kommunikationsstrategien auf nationaler Ebene zu fördern. Unternehmen aus den Regionen Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Wien profitieren indirekt von effizient gesteuerten Kampagnen, die die Sichtbarkeit heimischer Weinprodukte steigern und den Absatz am Inlandsmarkt unterstützen.
Mit Fokus auf die Themenfelder Unternehmensfinanzierung sowie Beratung & Unternehmensfinanzierung setzt die Zuwendung gezielt Impulse für eine professionelle Positionierung österreichischer Weinerzeugnisse. Förderberechtigt ist die Österreich Wein Marketing GmbH selbst, die als zentrale Marketinggesellschaft aller beteiligten Bundesländer fungiert. Voraussetzung für den Erhalt der Landesmittel ist die Beteiligung am bestehenden Syndikatsvertrag mit der Gesellschaft. Die unbefristete Antragsmöglichkeit ermöglicht die sachdienliche Planung und eine kontinuierliche Budgetierung, um innovative Werbe- und Vertriebsprojekte in der Weinbranche langfristig zu sichern.
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